Wie können wir Ihnen helfen?
SOKA-Bau
Hier sind Sie richtig, wenn Sie wissen möchten, ob eine Beitragszahlungspflicht an die "Sozialkassen des Baugewerbes" (SOKA-Bau) besteht. Die wenigsten Betriebe müssen wirklich in die SOKA-Bau einzahlen.
Arbeitsrecht
Sie brauchen im Arbeitsrecht anwaltliche Unterstützung? Bei uns finden Sie das Wissen aus über 20-jähriger arbeitsrechtlicher Tätigkeit und die Erfahrung aus weit über tausend gewonnenen Gerichtsverfahren.
Aktuelles aus den Bereichen SOKA-Bau und Arbeitsrecht
Erfolg gegen Volkswagen! Fortbildungskosten nicht zurückzuerstatten
Die Volkswagen AG hat unseren Mandanten, einen ehemaligen Studierenden und Arbeitnehmer von VW, auf Rückzahlung von Fortbildungskosten und monatlichen Gehältern sowie Einmalzahlungen während des Studiums
Projektplanung und Baubetreuung müssen keine bauliche Tätigkeit sein
Unsere Mandantschaft wurde außergerichtlich von der SOKA-BAU auf Zahlung von 38.361,00 Euro in Anspruch genommen. Die SOKA-BAU war der Meinung, dass es sich bei dem Betrieb
Trockenbauarbeiten sozialkassenfrei?
Wenn in Ihrem Betrieb Malertätigkeiten von Fachleuten des Maler- und Lackiererhandwerks durchgeführt werden und dabei in erheblichem Umfang Trockenbauarbeiten anfallen, dann können bei Ihnen die
Krankschreibung bei Kündigung: Keine Vergütung?
Wenn eine Kündigung und die Krankmeldung zeitlich unmittelbar zusammenfallen, kann dies den hohen Beweiswert der ärztlichen Krankschreibung erschüttern. Entfällt dadurch der Anspruch auf Entgeltfortzahlung? Grundsätzlich