Was können Wir für Sie tun?
SOKA-Bau
Hier sind Sie richtig, wenn Sie wissen möchten, ob eine Beitragszahlungspflicht an die "Sozialkassen des Baugewerbes" (SOKA-Bau) besteht. Die wenigsten Betriebe müssen wirklich in die SOKA-Bau einzahlen.
Arbeitsrecht
Sie brauchen im Arbeitsrecht anwaltliche Unterstützung? Bei uns finden Sie das Wissen aus über 20-jähriger arbeitsrechtlicher Tätigkeit und die Erfahrung aus weit über tausend gewonnenen Gerichtsverfahren.
Aktuelles aus den Bereichen SOKA-Bau und Arbeitsrecht

Erfolg vor Gericht: Klage der SOKA-Bau über 96.187,00 EUR abgewiesen
Der Betrieb, der überwiegend Fassaden und Dächer sowie Höfe reinigt und in geringem Umfang Bautenschutzarbeiten ausführt, ist nicht sozialkassenpflichtig.

Keine SOKA Bau Beiträge für überwiegende Maler- und Lackierertätigkeiten
Wieder mal eine positive Nachricht hinsichtlich eines unserer Mandanten. Es wurde bereits außergerichtlich erfolgreich vorgetragen, dass überwiegend Tätigkeiten des Maler- und Lackiererhandwerks ausgeübt wurden und

SOKA Bau schließt Beitragskonto 14 Jahre rückwirkend: Außergerichtlicher Erfolg von Pavel Rechtsanwälte
Die SOKA Bau verlangte von unserem Mandanten SOKA Bau Beiträge und Winterbeschäftigungs‑Umlage‑Gelder i. H. v. insgesamt 36.745,00 EUR. Wir konnten bereits außergerichtlich darlegen, dass es sich

SOKA Bau unterliegt im Berufungsverfahren: Mandant von Pavel Rechtsanwälte muss 99.568 Euro nicht bezahlen
Pavel Rechtsanwälte erneut vor dem Landesarbeitsgericht Berlin-Brandenburg erfolgreich: Für unsere Mandantschaft konnten wir erreichen, dass SOKA Bau Beiträge in Höhe von 99.568,00 EUR nicht bezahlt