Wie können wir Ihnen helfen?
SOKA-Bau
Hier sind Sie richtig, wenn Sie wissen möchten, ob eine Beitragszahlungspflicht an die "Sozialkassen des Baugewerbes" (SOKA-Bau) besteht. Die wenigsten Betriebe müssen wirklich in die SOKA-Bau einzahlen.
Arbeitsrecht
Sie brauchen im Arbeitsrecht anwaltliche Unterstützung? Bei uns finden Sie das Wissen aus über 20-jähriger arbeitsrechtlicher Tätigkeit und die Erfahrung aus weit über tausend gewonnenen Gerichtsverfahren.
Aktuelles aus den Bereichen SOKA-Bau und Arbeitsrecht

SOKA-Pflicht für Rohrreiniger?
Bei uns häufen sich Nachfragen von Betrieben, die Frisch- und Abwasserrohre warten bzw. reinigen. Solche Betriebe nehmen Spülungen und Sanierungen von Frisch- und Abwasserrohren vor

Klage der ULAK über 65.760,00 EUR erfolgreich abgewehrt! Glasfaserkabel – Arbeiten nicht sozialkassenpflichtig
Der Betrieb der Mandantschaft ist mit dem Einblasen und Spleißen von Glasfaserkabeln befasst. Die ULAK (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse) vertrat die Auffassung, dass dies Kabelleitungstiefbauarbeiten seien

Erneuter Erfolg gegen Volkswagen: Keine Rückzahlung von Fortbildungskosten
Das Arbeitsgericht Braunschweig hat erneut eine Klage der Volkswagen AG auf Rückzahlung von Studiengebühren sowie Gehältern und Einmalzahlungen während des Studiums des Arbeitnehmers abgewiesen. Der

Vorsicht bei außergerichtlichen Angaben gegenüber der SOKA-BAU!
Oft kommt es vor, dass die SOKA-BAU Betriebe anschreibt und Formulare übersendet, die vermeintlich auszufüllen sind. Erläuterungen, wie sich die geforderten Angaben tatsächlich zusammensetzen, fehlen