Wie können wir Ihnen helfen?
SOKA-Bau
Hier sind Sie richtig, wenn Sie wissen möchten, ob eine Beitragszahlungspflicht an die "Sozialkassen des Baugewerbes" (SOKA-Bau) besteht. Die wenigsten Betriebe müssen wirklich in die SOKA-Bau einzahlen.
Arbeitsrecht
Sie brauchen im Arbeitsrecht anwaltliche Unterstützung? Bei uns finden Sie das Wissen aus über 20-jähriger arbeitsrechtlicher Tätigkeit und die Erfahrung aus weit über tausend gewonnenen Gerichtsverfahren.
Aktuelles aus den Bereichen SOKA-Bau und Arbeitsrecht
Erfolg vor dem BAG! Sozialkassenbeiträge erfolgreich zurückgefordert
Unser Mandant hat jahrelang Sozialkassenbeiträge an die SOKA-Bau gezahlt. Da sich die Tätigkeiten der Mitarbeiter jedoch änderten, stellte er die Zahlung von Sozialkassenbeiträgen im Jahr
Montagearbeiten von Fachkräften sind Elektroinstallationsarbeiten
Unser Mandant führt einen Betrieb, der elektrische Zugangsanlagen wie Türen, Tore und Schleusen montiert, installiert und repariert sowie wartet. Nun wurde ausgeurteilt, dass die Montagearbeiten
Sozialkassenbeiträge wegen Verjährung nicht zu zahlen!
Die ULAK begehrte im Klageverfahren von unserem Mandanten 119.427,73 EUR. Wir konnten die Forderung zu einem großen Teil abwehren, weil die Ansprüche von der ULAK
Erfolg gegen Volkswagen! Fortbildungskosten nicht zurückzuerstatten
Die Volkswagen AG hat unseren Mandanten, einen ehemaligen Studierenden und Arbeitnehmer von VW, auf Rückzahlung von Fortbildungskosten und monatlichen Gehältern sowie Einmalzahlungen während des Studiums