Die Urlaubskasse (ULAK) der SOKA-Bau verlangte 453.994,74 Euro an Sozialkassenbeiträgen von unserem Mandanten, der mit seinem Betrieb Innen- und Außentreppen sowie Geländer aus Metall- und Holzwerkstoffen herstellt und diese zum Teil selbst einbaut. Die Kanzlei PAVEL konnte nun endgültig erreichen, dass unser Mandant die SOKA Bau Beiträge nicht zahlen muss: Die ULAK hat auf unsere Erwiderung hin die Revision vor dem Bundesarbeitsgericht (BAG) zurückgenommen.
(Bundesarbeitsgericht, Az. 10 AZR 86/19)