Klage der SOKA-Bau über 32.152,00 EUR wird abgewiesen

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Die Kanzlei Pavel hat in einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden erreicht, dass die Klage gegen unseren Mandanten über 32.152,00 EUR abgewiesen wurde. Nach Durchführung einer Beweisaufnahme hat das Arbeitsgericht Wiesbaden festgestellt, dass im Betrieb unseres Mandanten   weit   überwiegend   Möbel   auf-   und   abgebaut   wurden.   Dies   stellt   keine sozialkassenpflichtige Tätigkeit dar.

Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 02.12.2021 – 11 Ca 73/19 SK