Die Kanzlei Pavel hat in einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden erreicht, dass die Klage gegen unseren Mandanten über 32.152,00 EUR abgewiesen wurde. Nach Durchführung einer Beweisaufnahme hat das Arbeitsgericht Wiesbaden festgestellt, dass im Betrieb unseres Mandanten weit überwiegend Möbel auf- und abgebaut wurden. Dies stellt keine sozialkassenpflichtige Tätigkeit dar.
Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 02.12.2021 – 11 Ca 73/19 SK