Gesetz zur Rückkehr in Vollzeit

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Ab 2019 soll eine Rückkehr auf eine Vollzeit-Stelle aus der Teilzeit deutlich erleichtert werden. Einen darauf gerichteten Gesetzesentwurf hat Arbeitsminister Heil eingebracht, er wird nun zunächst von der Regierung beraten. Die Regelung war in den Koalitionsverhandlungen vereinbart worden.

Der von seinem Ministerium erarbeitete Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig alle Beschäftigten in Betrieben ab 45 Arbeitnehmern ein Recht auf eine befristete Teilzeit-Phase bekommen. Die soll zwischen einem und fünf Jahren lang sein. Das Gesetz soll für alle Teilzeitvereinbarungen gelten, die ab dem 1. Januar 2019 geschlossen werden.

„Es geht um Arbeitszeit, die zum Leben passt, und das ist für Menschen ein ganz entscheidender Wert“, so Minister Heil im Deutschlandfunk. „Es gibt Lebenssituationen von Elternzeit, Pflegezeit und Familienzeit, in der Beschäftigte jetzt schon die Möglichkeit haben, Arbeitszeit zu reduzieren. Wir wollen, dass diese Möglichkeit jetzt geöffnet wird. Wir wollen, dass es möglich ist, Brücken zu bauen zu den eigenen Lebensplänen, zu Lebenslagen.“