Klage der SOKA-Bau über 201.586,02 EUR abgewiesen

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Das beklagte Unternehmen konnte sich auf die Ausnahme des Tischlerhandwerks berufen. Die Rückausnahme durch den Verbau von Plameco- Deckenelementen griff nicht, sodass die hohe Forderung erfolgreich abgewehrt werden konnte.

Zunächst machte die SOKA-Bau mit diversen Mahnbescheiden Sozialkassenbeiträge in Höhe von rund 350.000,- Euro geltend. Der von Pavel Rechtsanwälten vertretene Betrieb führte Renovierungsarbeiten aller Art, insbesondere Türreparaturen, Treppenrenovierungen, Möbelbauarbeiten und Küchenrenovierungen aus und installierte darüber hinaus sog. Plameco-Deckenelemente. 

Die Beweisaufnahme ergab, dass in den betroffenen Kalenderjahren überwiegend Arbeiten ausgeführt wurden, die dem Tischlerhandwerk zuzurechnen sind. Überwiegend seien in dem Betrieb Holztreppen und Holztüren renoviert sowie Möbel gebaut worden. Die als Sowohl-als-auch-Tätigkeiten zu wertenden Decken-Installationsarbeiten seien nicht ausschlaggebende und führten daher zu keiner Rückausnahme. Das Urteil des Arbeitsgerichts Berlin ist rechtskräftig.

(Urteil des Arbeitsgericht Berlin vom 02.11.2022 – 61 Ca 80856/21)