Erneut positive Nachrichten hinsichtlich eines unserer Mandanten. In einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden konnte die Kanzlei Pavel nachweisen, dass die Mandantschaft überwiegend Malerarbeiten ausführt.
Keine Sozialkassenbeiträge für überwiegende Maler- und Lackiertätigkeiten
- Beitrag veröffentlicht:7. Mai 2021
- Beitrags-Kategorie:SOKA-Bau
Schlagwörter: Arbeitsgericht Wiesbaden, Malerbetrieb, SOKA Bau, SOKA Klage, SOKA-Bau, Sozialkassenbeitrag, ULAK Klage, ULAK Mahnbescheid