Die Kanzlei Pavel hat in einem Verfahren vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden erreicht, dass die Klage gegen unseren Mandanten über 60.336,09 EUR abgewiesen wurde. Wie die Beweisaufnahme bestätigte, führte der Betrieb zwar teilweise Baggerarbeiten, aber überwiegend Fuhrleistungen für Dritte und Winterdienste durch, wodurch bestätigt wurde, dass die nicht baulichen Tätigkeiten überwogen.
(Arbeitsgericht Wiesbaden, Urteil vom 05.04.2019 – 14 Ca 37/18 SK)