
Hinweispflicht des Arbeitgebers wegen Verfalls von Urlaubstagen
Der Arbeitgeber ist verpflichtet, seine Arbeitnehmer individuell darauf hinzuweisen, wenn Urlaub zu verfallen droht, ansonsten gehen verbleibende Urlaubsansprüche nicht verloren. Hieraus resultierende Urlaubsabgeltungsansprüche unterliegen aber