
BAG: Bei Massenentlassungen sind Sozialplan-Abfindung und Nachteilsausgleich verrechenbar Keine doppelte Abfindung
Eine zusätzliche Abfindungszahlung aufgrund eines Sozialplans bei bereits gezahltem Nachteilsausgleichs können Arbeitnehmer bei fehlerhaften Massenentlassungen nicht verlangen. Aus einem Urteil des Bundesarbeitsgerichts vom 12.02.2019 geht