Keine Sozialkassenpflicht trotz überwiegender Trocken- und Montagebauarbeiten
Der Einbau von Fenstern und Türen ist grundsätzlich eine bauliche Tätigkeit des Trocken- und Montagebaus. Trotzdem hat das Arbeitsgericht Wiesbaden nunmehr entschieden, dass ein Betrieb,