Montage von Doppelböden stellt nicht zwingend eine sozialkassenpflichtige Tätigkeit dar
Die Montage von Doppelböden ist grundsätzlich eine sozialkassenpflichtige Tätigkeit. So hat es das Bundesarbeitsgericht entschieden. Etwas anderes gilt laut eines Urteils des Arbeitsgerichts Wiesbaden aus