BAG: Weiterer Entgeltfortzahlungsanspruch nur bei erneuter Erkrankung nach erster Arbeitsverhinderung
Nach § 3 Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) hat der Arbeitnehmer für die Dauer von 6 Wochen gesetzlichen Anspruch auf Fortzahlung des Arbeitsentgeltes. In einer Entscheidung vom 11.12.2019