Annahmeverzugslohn auch bei fehlender Impfung gegen SARS-CoV-2 im Krankenhaus
Laut des Arbeitsgerichts Bonn besteht nach § 20a Abs. 1,2 IfSG kein gesetzliches Beschäftigungsverbot, welches einen Anspruch eines bereits vor dem 15.03.2022 beschäftigten Auszubildenden auf