
Variable Vergütung: Bei verspäteter Zielvorgabe winkt erhebliche Nachzahlung
Das Bundesarbeitsgericht hat entschieden, dass wenn der Arbeitgeber gegen die Verpflichtung einer Zielvorgabe für ein Kalenderjahr verstößt, ein erheblicher Schadensersatzanspruch zugunsten des Arbeitnehmers ausgelöst wird.