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	<title>VW &#8211; Pavel Rechtsanwälte</title>
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	<description>Ihr Rechtsanwalt für SOKA Bau Rechtsfragen in ganz Deutschland</description>
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		<title>LAG Niedersachsen: Befristung tarifgebundener Arbeitsverhältnisse zulässig</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Isabell Brommer]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 02 May 2022 16:09:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Befristung tarifgebundener Arbeitsverhältnisse]]></category>
		<category><![CDATA[Europäische Richtlinie über Leiharbeit]]></category>
		<category><![CDATA[LAG Niedersachsen]]></category>
		<category><![CDATA[Leiharbeitnehmer]]></category>
		<category><![CDATA[Volkswagen]]></category>
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					<description><![CDATA[Das LAG Niedersachen hat in einem Urteil vom 21.04.2022 die Berufung gegen die klageabweisenden Urteile in sieben Fällen zurückgewiesen. Die Kläger haben sich gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses infolge des Fristablaufs gewendet und dem Beklagten, hier VW, rechtsmissbrauch vorgeworfen. Die Kläger waren zunächst seit September 2016 Arbeitnehmer der Firma AutoVision. Dabei handelt es sich um [&#8230;]]]></description>
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<p class="wp-block-paragraph">Das LAG Niedersachen hat in einem Urteil vom 21.04.2022 die Berufung gegen die klageabweisenden Urteile in sieben Fällen zurückgewiesen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Kläger haben sich gegen die Beendigung des Arbeitsverhältnisses infolge des Fristablaufs gewendet und dem Beklagten, hier VW, rechtsmissbrauch vorgeworfen. Die Kläger waren zunächst seit September 2016 Arbeitnehmer der Firma AutoVision. Dabei handelt es sich um eine rechtlich selbstständige, aber wirtschaftlich mit VW verbundene Firma. Von dieser aus waren sie als Leiharbeitnehmer bei VW beschäftigt. Vom 01.09.2019 bis zum 31.05.2020 waren die Kläger dann sachgrundlos befristet beschäftigt bei VW. Insgesamt verlängerten die Kläger und AutoVision die Befristung zweimal. Die Kläger berufen sich darauf, dass aufgrund der früheren Leiharbeit von fast insgesamt 3 Jahren eine Eingliederung bei VW gegen die europäische Richtline über Leiharbeit verstoßen habe.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das LAG hat die Überlassung allerdings als rechtswirksam angesehen und weder einen Verstoß gegen europäische Richtlinien noch Rechtsmissbrauch festgestellt. Allerdings wurden drei weiteren Berufungsverfahren stattgegeben, da diese Mitarbeiter keiner Gewerkschaft angehörten und somit keine Tarifgebundenheit vorgelegen hat.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>(Urteil des Landgerichts Niedersachen vom 26.04.2022 – 5 Sa 97)</em></p>
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		<title>Betriebsratswahl bei VW per Briefwahl ungültig</title>
		<link>https://www.ra-pavel.de/betriebsratswahl-bei-vw-per-briefwahl-ungueltig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Isabell Brommer]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 22 Mar 2022 17:14:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[BAG]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsratwahl]]></category>
		<category><![CDATA[Briefwahl]]></category>
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		<category><![CDATA[Volkswagen]]></category>
		<category><![CDATA[VW]]></category>
		<category><![CDATA[Wahlvorstand]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Verpflichtung zur schriftlichen Stimmabgabe bei der Betriebsratswahl ist nur für räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernte Betriebsteile und Kleinstbetriebe möglich, so das Bundesarbeitsgericht (BAG). Die Parteien stritten um die Betriebsratswahl der Volkswagen AG aus dem April 2018. Die Volkswagen AG betreibt in Hannover-Stöcken ein Werk. Das Gelände des Werks ist von einem Zaun umgeben und [&#8230;]]]></description>
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<p class="wp-block-paragraph">Die Verpflichtung zur schriftlichen Stimmabgabe bei der Betriebsratswahl ist nur für räumlich weit vom Hauptbetrieb entfernte Betriebsteile und Kleinstbetriebe möglich, so das Bundesarbeitsgericht (BAG).</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Parteien stritten um die Betriebsratswahl der Volkswagen AG aus dem April 2018. Die Volkswagen AG betreibt in Hannover-Stöcken ein Werk. Das Gelände des Werks ist von einem Zaun umgeben und kann durch vom Werkschutz kontrollierte Eingänge betreten werden. Außerhalb dieses Zauns liegen weitere Betriebsstätten, welche nicht nur organisatorisch dem Werk in Hannover zugeordnet sind, sondern auch von dem dort gewählten Betriebsrat vertreten werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bei der in Frage stehenden Betriebsratswahl hat der Wahlvorstand die Briefwahl für alle Mitarbeiter der außerhalb des geschlossenen Werksgeländes liegenden Betriebsstätten beschlossen. Die Kläger haben daraufhin das Wahlergebnis angefochten mit der Begründung, dass die Briefwahl nicht für sämtliche außerhalb des Geländes liegenden Betriebsstätten beschlossen werden hätte dürfen. Die Gegenseite beruft sich auf dem ihr zustehende Beurteilungsspielraum.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das BAG hat sich nun den Vorinstanzen angeschlossen und die Betriebsratswahl für unwirksam erklärt. Dabei sei insbesondere für drei dem Gelände unmittelbar angrenzenden Betriebsstätten nicht die Voraussetzungen des § 24 Abs. 3 Wahlordnung erfüllt gewesen. Auch sei durch diesen Fehler eine Beeinflussung des Wahlergebnisses möglich, so das BAG.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>(Beschluss des Bundesarbeitsgerichts vom 16.03.2022 &#8211; Az. 7 ABR 29/20)</em></p>
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