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	<title>Vollzeit &#8211; Pavel Rechtsanwälte</title>
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	<description>Ihr Rechtsanwalt für SOKA Bau Rechtsfragen in ganz Deutschland</description>
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	<title>Vollzeit &#8211; Pavel Rechtsanwälte</title>
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		<title>Gesetz zur Rückkehr in Vollzeit</title>
		<link>https://www.ra-pavel.de/gesetz-zur-rueckkehr-in-vollzeit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Isabell Brommer]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 17 Apr 2018 08:38:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Teilzeit]]></category>
		<category><![CDATA[Vollzeit]]></category>
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					<description><![CDATA[Ab 2019 soll eine Rückkehr auf eine Vollzeit-Stelle aus der Teilzeit deutlich erleichtert werden. Einen darauf gerichteten Gesetzesentwurf hat Arbeitsminister Heil eingebracht, er wird nun zunächst von der Regierung beraten. Die Regelung war in den Koalitionsverhandlungen vereinbart worden. Der von seinem Ministerium erarbeitete Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig alle Beschäftigten in Betrieben ab 45 Arbeitnehmern [&#8230;]]]></description>
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<p class="wp-block-paragraph">Ab 2019 soll eine Rückkehr auf eine Vollzeit-Stelle aus der Teilzeit deutlich erleichtert werden. Einen darauf gerichteten Gesetzesentwurf hat Arbeitsminister Heil eingebracht, er wird nun zunächst von der Regierung beraten. Die Regelung war in den Koalitionsverhandlungen vereinbart worden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der von seinem Ministerium erarbeitete Gesetzentwurf sieht vor, dass künftig alle Beschäftigten in Betrieben ab 45 Arbeitnehmern ein Recht auf eine befristete Teilzeit-Phase bekommen. Die soll zwischen einem und fünf Jahren lang sein. Das Gesetz soll für alle Teilzeitvereinbarungen gelten, die ab dem 1. Januar 2019 geschlossen werden.</p>



<p class="wp-block-paragraph">&#8222;Es geht um Arbeitszeit, die zum Leben passt, und das ist für Menschen ein ganz entscheidender Wert&#8220;, so Minister Heil im Deutschlandfunk. &#8222;Es gibt Lebenssituationen von Elternzeit, Pflegezeit und Familienzeit, in der Beschäftigte jetzt schon die Möglichkeit haben, Arbeitszeit zu reduzieren. Wir wollen, dass diese Möglichkeit jetzt geöffnet wird. Wir wollen, dass es möglich ist, Brücken zu bauen zu den eigenen Lebensplänen, zu Lebenslagen.&#8220;</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Regierungsbildung: Arbeitsrechtliche Reformen geplant Angleichung der Löhne durch gesetzliche Maßnahme zur Überprüfbarkeit</title>
		<link>https://www.ra-pavel.de/regierungsbildung-arbeitsrechtliche-reformen-geplant-angleichung-der-loehne-durch-gesetzliche-massnahme-zur-ueberpruefbarkeit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Isabell Brommer]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 17 Jan 2018 09:42:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeit auf Abruf]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmerüberlassungsgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[befristete Teilzeitarbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsverfassungsgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Mitbestimmung]]></category>
		<category><![CDATA[sachgrundlose Befristung]]></category>
		<category><![CDATA[Teilzeit]]></category>
		<category><![CDATA[Vollzeit]]></category>
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					<description><![CDATA[Erste Einigungen wurden bereits in den Sondierungsgesprächen erzielt. Folgende Vorhaben plant die angestrebte große Koalition umzusetzen: Sachgrundlose Befristungen bleiben unangetastet Die bestehenden Regelungen zur sachgrundlosen Befristungen nach dem Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) werden nicht weiter eingeschränkt oder gar abgeschafft. Die im Wahlprogramm festgehaltenen Vorschläge der SPD finden in den Ergebnissen keinen Niederschlag. Anspruch auf befristete Teilzeitarbeit Jedoch [&#8230;]]]></description>
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<p class="wp-block-paragraph">Erste Einigungen wurden bereits in den Sondierungsgesprächen erzielt. Folgende Vorhaben plant die angestrebte große Koalition umzusetzen:</p>



<ol class="wp-block-list"><li>Sachgrundlose Befristungen bleiben unangetastet</li></ol>



<p class="wp-block-paragraph">Die bestehenden Regelungen zur sachgrundlosen Befristungen nach dem Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) werden nicht weiter eingeschränkt oder gar abgeschafft. Die im Wahlprogramm festgehaltenen Vorschläge der SPD finden in den Ergebnissen keinen Niederschlag.</p>



<ol class="wp-block-list"><li>Anspruch auf befristete Teilzeitarbeit</li></ol>



<p class="wp-block-paragraph">Jedoch wird der Anspruch nicht uneingeschränkt geschaffen. So gilt er erst ab einer Beschäftigtenzahl von 45 Angestellten im Unternehmen. Bis zu 200 Angestellte wird auch einen Zumutbarkeitsgrenze eingeführt, sodass der Arbeitgeber einen entsprechenden Antrag ablehnen kann, wenn bereits einem Arbeitnehmer von 15 Arbeitnehmer der Anspruch gewährt wurde.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Weiterhin kann das Unternehmen den Antrag auch ablehnen, wenn die Dauer des Antrags ein Jahr unterschreitet oder fünf Jahre überschreitet. Auch ist ein ständiger Wechsel zwischen Voll- und Teilzeit nicht möglich, um Planungssicherheit zu gewährleisten. So muss der Arbeitnehmer eine Karenzzeit von einem Jahr einhalten, wenn er erneut in Teilzeit wechseln möchte. Letztendlich konnte die SPD hier mit ihrem Vorhaben zumindest einen Teilerfolg erringen.</p>



<ol class="wp-block-list"><li>Erweiterte Mitbestimmung des Betriebsrates und Arbeitszeitgesetz</li></ol>



<p class="wp-block-paragraph">Unklar sind jedoch noch die Entwicklungen im Bereich der erweiterten Mitbestimmung des Betriebsrates und des Arbeitszeitgesetzes. So sollten ursprünglich die Rechte des Betriebsrates nach §§ 96 ff. Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gestärkt werden. Darüber hinaus sollten auch neue Regelungsmodelle als Alternativen zum Acht-Stunden-Tag geschaffen werden. Von beidem findet sich jedoch bisher kein konkreter Anhaltspunkt in den bisherigen Sondierungsergebnissen.</p>



<ol class="wp-block-list"><li>Arbeitnehmerüberlassungsgesetz</li></ol>



<p class="wp-block-paragraph">Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) soll bereits 2019 evaluiert werden. Ursprünglich war dies für 2020 geplant. 2017 wurde das AÜG dahingehend geändert, dass die Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten betragen darf und zwingendes Equal Pay nach 9 Monaten erfolgen muss. Weitere Verschärfungen sind zunächst nicht geplant.</p>



<ol class="wp-block-list"><li>Arbeit auf Abruf</li></ol>



<p class="wp-block-paragraph">Weiter wird recht vage gefordert, dass der Arbeitnehmer „ausreichend Planungs- und Einkommenssicherheit in dieser Arbeitsform hat“. Bereits existent ist hierfür die Regelung des § 12 TzBfG, der schon eine ausdifferenzierte Regelung vorsieht.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Fazit</p>



<p class="wp-block-paragraph">Es scheint, als würde die SPD ihre Wahlkampfforderungen nur in geringem Umfang durchsetzen können. So bleibt abzuwarten, wie sich diese – rechtlich nicht bindenden – politische Willensbekundungen in einem Koalitionsvertrag niederschlagen und schließlich in der parlamentarischen Praxis entwickeln.</p>



<p class="wp-block-paragraph">(Quelle: Handelsblatt am 16.01.2018)</p>
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		<item>
		<title>Gesetzlicher Anspruch auf befristetes Teilzeitverlangen?</title>
		<link>https://www.ra-pavel.de/gesetzlicher-anspruch-auf-befristetes-teilzeitverlangen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Isabell Brommer]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 04 Jan 2017 09:55:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Teilzeit]]></category>
		<category><![CDATA[Teilzeit- und Befristungsgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Teilzeitverlangen]]></category>
		<category><![CDATA[Vollzeit]]></category>
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					<description><![CDATA[Gesetzlicher Anspruch auf befristetes Teilzeitverlangen? In dem neuen Gesetzesvorschlag wird vorgesehen, dass Arbeitnehmer künftig das Recht auf eine zeitlich befristete Verringerung ihrer Arbeitszeit bekommen sollen. Der Entwurf von Arbeitsministerin Nahles wird als Referentenentwurf derzeit innerhalb der Bundesregierung diskutiert. In dem Entwurf heißt es, dass es das Ziel des Gesetzes sein solle, die Einführung eines Anspruchs [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Gesetzlicher Anspruch auf befristetes Teilzeitverlangen?<br>
In dem neuen Gesetzesvorschlag wird vorgesehen, dass Arbeitnehmer künftig das Recht auf eine zeitlich befristete Verringerung ihrer Arbeitszeit bekommen sollen. Der Entwurf von Arbeitsministerin Nahles wird als Referentenentwurf derzeit innerhalb der Bundesregierung diskutiert.</p>



<p class="wp-block-paragraph">In dem Entwurf heißt es, dass es das Ziel des Gesetzes sein solle, die Einführung eines Anspruchs auf zeitlich begrenzte Teilzeitarbeit im Teilzeit- und Befristungsgesetz zu verankern. Bislang können Arbeitnehmer ein Teilzeitverlangen äusser, Arbeitgeber können &#8211; sofern sie dafür betriebliche Gründe vorweisen können &#8211; dieses Verlangen jedoch ablehnen. Für Beschäftigte, die zeitlich begrenzt ihre Arbeitszeit verringern möchten, könnte so sichergestellt werden, dass sie nach der Teilzeitphase wieder zur ursprünglichen Arbeitszeit zurückkehren können. Bisher gibt es nur einen Anspruch auf zeitlich unbegrenzte Teilzeitarbeit, das Rückkehrrecht wurde jedoch im Koalitionsvertrag der Regierungsparteien bereits vereinbart.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Anspruch auf Teilzeitarbeit mit zeitlicher Begrenzung soll wie der bereits bestehende Anspruch auf unbegrenzte Teilzeit davon abhängig sein, dass der Arbeitgeber mehr als 15 Beschäftigte hat. Das Arbeitsverhältnis muss zudem mehr als sechs Monate bestanden haben. Beschäftigte sollen die begrenzte Teilzeit mindestens drei Monate vorher beantragen müssen. Nach der Rückkehr zur ursprünglichen Arbeitszeit sollen sie eine erneute Verringerung der Arbeitszeit frühestens nach einem Jahr verlangen können. Der Entwurf sieht auch vor, dass der Arbeitgeber es mit seinen Arbeitnehmern erörtern muss, wenn diese eine Änderung ihrer Arbeitszeit wünschen, unabhängig von der Betriebsgröße. Zudem soll Arbeitnehmern in unbegrenzter Teilzeit die Verlängerung ihrer Arbeitszeit erleichtert werden, wobei schon derzeit bei der Besetzung freier Arbeitsplätze diese bevorzugt zu berücksichtigen sind.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nach geltendem Recht hatten Teilzeitbeschäftigte bisher nachzuweisen, dass ein entsprechender Arbeitsplatz zur Verfügung steht und dass sie für diesen geeignet sind, das Gesetz würde nach dem Entwurf zu einer Beweislast-Verlagerung auf den Arbeitgeber führen.</p>
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