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	<title>Reinigungsarbeiten &#8211; Pavel Rechtsanwälte</title>
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	<description>Ihr Rechtsanwalt für SOKA Bau Rechtsfragen in ganz Deutschland</description>
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	<title>Reinigungsarbeiten &#8211; Pavel Rechtsanwälte</title>
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		<title>Erfolgreich in die Beweisaufnahme und raus aus der Sozialkassenpflicht</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Isabell Brommer]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 May 2023 09:59:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[SOKA-Bau]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsgericht Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Baubetrieb]]></category>
		<category><![CDATA[Beweisaufnahme]]></category>
		<category><![CDATA[Erfolg vor Gericht]]></category>
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					<description><![CDATA[Raus aus der Sozialkassenpflicht: In einem Klageverfahren der SOKA-Bau vor dem Arbeitsgericht Berlin fordert die SOKA rund 113.000,- Euro von einem Unternehmer. Dieser war in mehreren früheren Verfahren anwaltlich schlecht beraten und wurde zur Zahlung verurteilt. In den vorhergehenden Urteilen hat das Gericht damit auch bestätigt, dass der Unternehmer einen Baubetrieb hatte.  In dem aktuellen [&#8230;]]]></description>
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<p class="wp-block-paragraph">Raus aus der Sozialkassenpflicht: In einem Klageverfahren der SOKA-Bau vor dem Arbeitsgericht Berlin fordert die SOKA rund 113.000,- Euro von einem Unternehmer. Dieser war in mehreren früheren Verfahren anwaltlich schlecht beraten und wurde zur Zahlung verurteilt. In den vorhergehenden Urteilen hat das Gericht damit auch bestätigt, dass der Unternehmer einen Baubetrieb hatte. </p>



<p class="wp-block-paragraph">In dem aktuellen Verfahren &#8211; von Pavel Rechtsanwälten vertreten – wurde den Annahmen widersprochen und vorgetragen, es würden überwiegend Reinigungsarbeiten durchgeführt. Die SOKA war unter Verweis auf die früheren Urteile der Meinung, dass eine Beweisaufnahme nicht nötig sei.&nbsp;</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wir haben das Gericht davon überzeugt, dass die früheren Urteile ihren Grund im ungeschickten Vortrag des damaligen Anwalts hatten. Jetzt befinden wir uns in der Beweisaufnahme. Ein wichtiger Teilerfolg für unseren Mandanten! Denn alle bislang vernommenen Zeugen haben bestätigt, dass sie Reinigungsarbeiten durchgeführt haben.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>(Urteil des Arbeitsgerichts Berlin &#8211;  Az.61 Ca 80066/22)</em></p>
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		<title>Sandstrahlarbeiten nicht sozialkassenpflichtig</title>
		<link>https://www.ra-pavel.de/sandstrahlarbeiten-nicht-sozialkassenpflichtig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Isabell Brommer]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 07 Feb 2023 10:35:28 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[SOKA-Bau]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsgericht Wiesbaden]]></category>
		<category><![CDATA[Reinigungsarbeiten]]></category>
		<category><![CDATA[Sanstrahlarbeiten]]></category>
		<category><![CDATA[SOKA Bau]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialkassenbeiträge]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialkassenpflicht]]></category>
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					<description><![CDATA[Führt ein Unternehmen arbeitszeitlich überwiegend Sandstrahl- und Hochdruckwasserstrahlarbeiten aus, handelt es sich dabei um nicht bauliche Reinigungsarbeiten. Das Unternehmen ist daher nicht verpflichtet, Sozialkassenbeiträge abzuführen. Die SOKA-Bau hat von einem Unternehmen Sozialkassenbeiträge in sechsstelliger Höhe gefordert. Schließlich verklagte die Urlaubskasse der SOKA-Bau in mehreren Verfahren das Unternehmen auf Zahlung der Beiträge. Pavel Rechtsanwälte haben sich [&#8230;]]]></description>
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<p class="wp-block-paragraph">Führt ein Unternehmen arbeitszeitlich überwiegend Sandstrahl- und Hochdruckwasserstrahlarbeiten aus, handelt es sich dabei um nicht bauliche Reinigungsarbeiten. Das Unternehmen ist daher nicht verpflichtet, Sozialkassenbeiträge abzuführen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die SOKA-Bau hat von einem Unternehmen Sozialkassenbeiträge in sechsstelliger Höhe gefordert. Schließlich verklagte die Urlaubskasse der SOKA-Bau in mehreren Verfahren das Unternehmen auf Zahlung der Beiträge. Pavel Rechtsanwälte haben sich erfolgreich gegen diese Forderung zur Wehr gesetzt und eine Abweisung der Klage sowie Rücknahme weiterer Klagen erreicht.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Betrieb nahm mit seinen Arbeitnehmern weit überwiegend Sandstrahl- und Hochdruckwasserstrahlarbeiten und daneben in geringem Umfang Holzschutz- und Betonarbeiten aus. Bei den Sandstrahlarbeiten und Arbeiten mit Hochdruckwasserstrahlen handelt es sich nach den Ausführungen des Arbeitsgerichts um Reinigungsarbeiten, die nicht als Bautätigkeiten zu werten sind, da nicht auf die Substanz der Gebäude eingewirkt werde. Die Beweisaufnahme ergab, dass die Arbeitnehmer in den Jahren 2018 zu unter einem Viertel und 2019 zu weniger als einem Drittel ihrer Arbeitszeit bauliche und weit überwiegend Reinigungstätigkeiten erbracht haben. Daraufhin wurde die Klage der SOKA-Bau abgewiesen. Die übrigen Klagen nahm die SOKA-Bau daraufhin zurück.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>(Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 30.01.2023 – 10 Ca 376/19 SK)</em></p>
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			</item>
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		<title>Erfolg vor Gericht: Klage der SOKA-Bau über 96.187,00 EUR abgewiesen</title>
		<link>https://www.ra-pavel.de/erfolg-vor-gericht-klage-der-soka-bau-ueber-96-18700-eur-abgewiesen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jb_pavel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 10 Mar 2021 10:08:42 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[SOKA-BAU]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsgericht Wiesbaden]]></category>
		<category><![CDATA[Fassade]]></category>
		<category><![CDATA[Fassadenreinigung]]></category>
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		<category><![CDATA[Soka]]></category>
		<category><![CDATA[SOKA Bau]]></category>
		<category><![CDATA[SOKA-Bau]]></category>
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					<description><![CDATA[Der Betrieb, der überwiegend Fassaden und Dächer sowie Höfe reinigt und in geringem Umfang Bautenschutzarbeiten ausführt, ist nicht sozialkassenpflichtig.]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Das Arbeitsgericht Wiesbaden hat mit Urteil vom 28.01.2021 &#8211; Az. 5 Ca 491/20 SK eine Klage der Urlaubskasse der SOKA-Bau über ursprünglich 96.187,00 EUR abgewiesen. Die Kanzlei Pavel hat erreicht, dass der beklagte Betrieb keine Sozialkassenbeiträge für den streitgegeständlichen Zeitraum zahlen muss.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Betrieb führt überwiegend Reinigungsarbeiten aus, u.a. Hof-, Dach- und Fassadenreinigung. Vor dem Arbeitsgericht konnte die Kanzlei Pavel den Nachweis führen, dass überwiegend keine baulichen Tätigkeiten wie Holz- und Bautenschutzarbeiten ausgeführt wurden. Auf den Vortrag der Rechtsanwälte reduzierte die SOKA-Bau die Forderung zunächst um 61.367,00 EUR, in Höhe von 34.820,00 EUR wurde die Klage schließlich abgewiesen. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Die beklagte Firma, die sich auch mit Bautenschutzarbeiten befasst, ist nun nicht mehr verpflichtet, Sozialkassenbeiträge abzuführen. Das Sozialkassenbeitragskonto wurde in der Zwischenzeit von der SOKA-Bau rückwirkend geschlossen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Auszug aus den Entscheidungsgünden des Urteils des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 28. Januar 2021 &#8211; Az. 5 Ca 491/20 SK:</p>



<p class="wp-block-paragraph">&#8222;Der Kläger konnte nicht darlegen, dass der betriebliche Geltungsbereich des genannten Verfahrenstarifvertrages [im Baugewerbe] für die Kalenderjahre 2016 und 2017 eröffnet ist. [&#8230;]</p>



<p class="wp-block-paragraph">Ausgehend von diesen Grundsätzen hat der Kläger unter Berücksichtigung der betrieblichen Angaben des Beklagten vom 03. Juni schlüssig eine überwiegend bauliche Tätigkeit des Beklagten vorgetragen. [&#8230;]</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Beklagte ist dem schlüssigen Klägervortrag jedoch erheblich entgegengetreten. [&#8230;] Damit ist der Kläger beweisfällig geblieben [&#8230;]&#8220;.</p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
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