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	<title>Pavel Rechtsanwälte &#8211; Pavel Rechtsanwälte</title>
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	<description>Ihr Rechtsanwalt für SOKA Bau Rechtsfragen in ganz Deutschland</description>
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	<title>Pavel Rechtsanwälte &#8211; Pavel Rechtsanwälte</title>
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	<item>
		<title>Klage der ULAK über 65.760,00 EUR erfolgreich abgewehrt! Glasfaserkabel &#8211; Arbeiten nicht sozialkassenpflichtig</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Isabell Brommer]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Jan 2026 21:57:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[SOKA-BAU]]></category>
		<category><![CDATA[SOKA-Bau]]></category>
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		<category><![CDATA[Arbeitsgericht Wiesbaden]]></category>
		<category><![CDATA[Beweisaufnahme]]></category>
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					<description><![CDATA[Der Betrieb der Mandantschaft ist mit dem Einblasen und Spleißen von Glasfaserkabeln befasst. Die ULAK (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse) vertrat die Auffassung, dass dies Kabelleitungstiefbauarbeiten seien und erhob Klage über rund 65.000 Euro. Die Kanzlei PAVEL Rechtsanwälte hat für ihre Mandantschaft argumentiert, dass die Tätigkeiten als baufremd zu werten sei.  Sämtliche Zeugen haben in der durchgeführten [&#8230;]]]></description>
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<p class="wp-block-paragraph">Der Betrieb der Mandantschaft ist mit dem Einblasen und Spleißen von Glasfaserkabeln befasst. Die ULAK (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse) vertrat die Auffassung, dass dies Kabelleitungstiefbauarbeiten seien und erhob Klage über rund 65.000 Euro. Die Kanzlei PAVEL Rechtsanwälte hat für ihre Mandantschaft argumentiert, dass die Tätigkeiten als baufremd zu werten sei. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Sämtliche Zeugen haben in der durchgeführten Beweisaufnahme bestätigt, dass sich die Tätigkeit in dem Einblasen und Verlegen von Glasfaserkabeln erschöpfte. Die Rohre, in die die Kabel eingeblasen wurden, waren bereits durch Drittfirmen verlegt worden. Das Arbeitsgericht Wiesbaden hat die Klage abgewiesen und damit unsere Rechtsauffassung bestätigt, dass &#8211; wenn die Kabelarbeiten im Zusammenhang mit den Anschlussarbeiten im Haus erfolgen &#8211; keine Rohrleitungstiefbauarbeiten durchgeführt werden.&nbsp;</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>(Arbeitsgericht Wiesbaden vom 24.11.2025 &#8211; 10 Ca 157/24 SK)</em></p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
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		<title>93%-iger Sieg: Sozialkassenpflicht wird für jedes Kalenderjahr geprüft</title>
		<link>https://www.ra-pavel.de/93-iger-sieg-sozialkassenpflicht-wird-fuer-jedes-kalenderjahr-geprueft/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Isabell Brommer]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 28 Sep 2023 11:39:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[SOKA-Bau]]></category>
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		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
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					<description><![CDATA[Der Unternehmer sollte für einen Arbeitnehmer für die Jahre 2019, 2020 und 2021 ca. 18.000,- Euro an Beiträgen an die SOKA-Bau bezahlen. Pavel Rechtsanwälte haben die Sozialkassenpflicht in Abrede gestellt, weswegen es zu einer Beweisaufnahme gekommen ist.&#160; Das Ergebnis: Für einen Monat im Kalenderjahr 2019 war unser Mandant sozialkassenpflichtig, für die gesamten Kalenderjahre 2020 und [&#8230;]]]></description>
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<p class="wp-block-paragraph">Der Unternehmer sollte für einen Arbeitnehmer für die Jahre 2019, 2020 und 2021 ca. 18.000,- Euro an Beiträgen an die SOKA-Bau bezahlen. Pavel Rechtsanwälte haben die Sozialkassenpflicht in Abrede gestellt, weswegen es zu einer Beweisaufnahme gekommen ist.&nbsp;</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das Ergebnis: Für einen Monat im Kalenderjahr 2019 war unser Mandant sozialkassenpflichtig, für die gesamten Kalenderjahre 2020 und 2021 jedoch nicht.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Verurteilung durch das Arbeitsgericht Wiesbaden zur Zahlung von Sozialkassenbeiträgen für einen Monat fußte dabei auf die Aussage eines Zeugen, von dem sich unser Mandant im Streit getrennt hat. Dies genügte dem Gericht aber nicht, um die Glaubhaftigkeit der Zeugenaussage anzuzweifeln.&nbsp;</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die weitere Beweisaufnahme lief zu Gunsten des Mandanten: für die Jahre 2020 und 2021 wurde bestätigt, dass weit überwiegend keine baulichen Tätigkeiten ausgeführt wurden.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>(Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden &#8211; Az. 7 Ca 313/21 SK)</em></p>
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		<item>
		<title>Thomas Pavel unter den Top drei Arbeitsrechtlern aus Hannover</title>
		<link>https://www.ra-pavel.de/thomas-pavel-unter-den-top-drei-arbeitsrechtlern-aus-hannover/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Isabell Brommer]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 19 Sep 2023 09:08:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrechtler]]></category>
		<category><![CDATA[Fachanwalt für Arbeitsrecht]]></category>
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		<category><![CDATA[Top Drei]]></category>
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					<description><![CDATA[Rechtsanwalt Thomas Pavel freut sich über eine besondere Auszeichnung: ThreeBestRated wählte ihn unter die Top 3 der Anwälte für Arbeitsrecht in Hannover. Die Bewertung erfolgt dabei unabhängig und aufgrund von Mandanten auf diversen Plattformen abgegebenen Beurteilungen.  Wir danken unseren Mandanten für dieses Vertrauen und die gute Zusammenarbeit und werden auch künftig hart daran arbeiten, dieses [&#8230;]]]></description>
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<p class="wp-block-paragraph">Rechtsanwalt Thomas Pavel freut sich über eine besondere Auszeichnung: ThreeBestRated wählte ihn unter die Top 3 der Anwälte für Arbeitsrecht in Hannover. Die Bewertung erfolgt dabei unabhängig und aufgrund von Mandanten auf diversen Plattformen abgegebenen Beurteilungen. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Wir danken unseren Mandanten für dieses Vertrauen und die gute Zusammenarbeit und werden auch künftig hart daran arbeiten, dieses hervorragende Ergebnis zu bestätigen. Den Eintrag zum Award können Sie einsehen unter <a href="https://threebestrated.de/de-anw%25C3%25A4lte-f%25C3%25BCr-arbeitsrecht-in-hanover" target="_blank" rel="noopener">https://threebestrated.de/de-anw%C3%A4lte-f%C3%BCr-arbeitsrecht-in-hanover</a>.</p>


<div class="wp-block-image">
<figure class="aligncenter size-full is-resized"><img fetchpriority="high" decoding="async" src="https://www.ra-pavel.de/wp-content/uploads/2023/09/ThreeBestRated_png.png" alt="" class="wp-image-2597" style="width:292px;height:292px" width="292" height="292" srcset="https://www.ra-pavel.de/wp-content/uploads/2023/09/ThreeBestRated_png.png 250w, https://www.ra-pavel.de/wp-content/uploads/2023/09/ThreeBestRated_png-150x150.png 150w" sizes="(max-width: 292px) 100vw, 292px" /></figure>
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		<title>Angaben gegenüber der SOKA nicht bindend</title>
		<link>https://www.ra-pavel.de/angaben-gegenueber-der-soka-nicht-bindend/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Isabell Brommer]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 02 Aug 2023 15:48:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[SOKA-Bau]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsgerichgt]]></category>
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		<category><![CDATA[Sozialkassenverfahren]]></category>
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					<description><![CDATA[Unsere Mandantschaft ist ein Metallbau-Betrieb und stellt in der eigenen Werkstatt Leichtmetall-Elemente für Einhausungen, Metallgeländer und Aluminiumfenster her. Die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse (ULAK) hielt unsere Mandantschaft für einen Baubetrieb und forderte für mehrere Jahre Beiträge für das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe. Bereits in der I. Instanz vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden konnten Pavel Rechtsanwälte das Unternehmen vor [&#8230;]]]></description>
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<p class="wp-block-paragraph">Unsere Mandantschaft ist ein Metallbau-Betrieb und stellt in der eigenen Werkstatt Leichtmetall-Elemente für Einhausungen, Metallgeländer und Aluminiumfenster her. Die Urlaubs- und Lohnausgleichskasse (ULAK) hielt unsere Mandantschaft für einen Baubetrieb und forderte für mehrere Jahre Beiträge für das Sozialkassenverfahren im Baugewerbe.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Bereits in der I. Instanz vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden konnten Pavel Rechtsanwälte das Unternehmen vor den Forderungen bewahren. Das Arbeitsgericht Wiesbaden hat festgestellt, dass der Vortrag unserer Rechtsanwälte erheblich ist und der ULAK die Auflage erteilt, für ihre Behauptung, dass es sich um einen Baubetrieb handelt, Beweis anzutreten. In der mündlichen Verhandlung erklärte die ULAK, sie sei aus Rechtsgründen nicht verpflichtet, Beweis anzutreten. Hierbei berief sich die ULAK auf Auskünfte, die unsere Mandantschaft außergerichtlich gegenüber der SOKA-Bau gemacht hat. Diese wichen teilweise von den Angaben ab, die durch unsere Kanzlei im gerichtlichen Verfahren vorgetragen wurden.&nbsp;</p>



<p class="wp-block-paragraph">Dies haben unsere Rechtsanwälte gegenüber dem Arbeitsgericht ausführlich begründet. Das Arbeitsgericht teilte unsere Rechtsauffassung und wies die Klage der ULAK mangels Beweisantritt ab.&nbsp;</p>



<p class="wp-block-paragraph">Hiergegen ging die ULAK in Berufung vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht. Auch das Hessische Landesarbeitsgericht bestätigte unsere Rechtsauffassung, nämlich dass ein Widerspruch zwischen den Angaben unserer Mandantschaft direkt gegenüber der SOKA und unseren Angaben im gerichtlichen Verfahren unbeachtlich sind.&nbsp;</p>



<p class="wp-block-paragraph">Offenkundig war die ULAK von ihrer eigenen Rechtsauffassung selbst nicht ganz überzeugt, da sie im Berufungsverfahren dann auch die Mitarbeiter unserer Mandantschaft als Zeugen benannte. Aufgrund des Beweisbeschlusses des Hessischen Landesarbeitsgerichtes erfolgte eine Vernehmung der Zeugen, die wiederum übereinstimmend den Sachvortrag der Kanzlei Pavel bestätigt haben. Das Hessische Landesarbeitsgericht stellt in seinem Urteil fest, dass es sich bei dem Betrieb unserer Mandantschaft um einen Metallbau-Betrieb handelt, der nicht verpflichtet ist, Beiträge an die ULAK bzw. SOKA-Bau zu zahlen.&nbsp;</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>(Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 02.06.2023 &#8211; 10 Sa 974/21 SK)</em></p>
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			</item>
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		<title>Montage und Installation von Toranlagen nicht sozialkassenpflichtig</title>
		<link>https://www.ra-pavel.de/montage-und-installation-von-toranlagen-nicht-sozialkassenpflichtig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Isabell Brommer]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 08 Nov 2022 18:00:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[SOKA-Bau]]></category>
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		<category><![CDATA[Bundesarbeitsgericht]]></category>
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		<category><![CDATA[Elektroinstallationsgewerbe]]></category>
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		<category><![CDATA[Sozialkassenbeiträge]]></category>
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		<category><![CDATA[Tür- und Toranlagen]]></category>
		<category><![CDATA[VTV-Bau]]></category>
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					<description><![CDATA[Ein Unternehmen führt überwiegend die Montage von Toranalagen aus und wurde auf Zahlung von Sozialkassenbeiträgen in Anspruch genommen. In der ersten Instanz wurde der Klage der SOKA-Bau stattgegeben. Doch unsere Berufung vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht war erfolgreich: das Unternehmen ist als Elektroinstallationsbetrieb nicht zur Zahlung von Sozialkassenbeiträgen verpflichtet.&#160; Nach dem ernüchternden Urteil des Arbeitsgerichtes Wiesbaden [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Ein Unternehmen führt überwiegend die Montage von Toranalagen aus und wurde auf Zahlung von Sozialkassenbeiträgen in Anspruch genommen. In der ersten Instanz wurde der Klage der SOKA-Bau stattgegeben. Doch unsere Berufung vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht war erfolgreich: das Unternehmen ist als Elektroinstallationsbetrieb nicht zur Zahlung von Sozialkassenbeiträgen verpflichtet.&nbsp;</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nach dem ernüchternden Urteil des Arbeitsgerichtes Wiesbaden ging der von Pavel Rechtsanwälten vertretene Betrieb erfolgreich in die Berufung vor Landesarbeitsgericht. Dieses stellte in der Beweisaufnahme fest, dass es sich bei den Montagearbeiten von Tür- und Toranlagen um Tätigkeiten</p>



<p class="wp-block-paragraph">handelt, die auch von Betrieben des Elektroinstallationsgewerbes ausgeführt werden. Der Beklagte selbst ist gelernter Elektroinstallateur, der seine Arbeitnehmer angelernt hat und anleitet. Nach § 1 Abs. 2 Abschnitt VII Nr. 12 VTV werden Elektroinstallationsbetriebe grundsätzlich nicht vom VTV-Bau erfasst. Es gilt als sogenanntes Ausnahmegewerk.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die vom Beklagten arbeitszeitlich überwiegend erbrachten Arbeiten der Montage von Toranlagen sowie damit zusammenhängende Installationsarbeiten sind war grundsätzlich als bauliche Tätigkeiten zu werten und somit sozialkassenpflichtig. Es handelt sich aber auch um Arbeiten des Elektroinstallationsgewerbes. Betriebe des Installationsgewerbes sind nach § 1 Abs. 2 Abschnitt VII Nr. 12 Abs. 1 VTV grundsätzlich vom betrieblichen Geltungsbereich ausgenommen und somit sozialkassenfrei.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der Begriff der Elektroinstallation meint nach dem Bundesarbeitsgericht (BAG) die Verlegung, Instandsetzung und Instandhaltung aller Leitungen der Haustechnik für Elektrizität. Betriebe des Elektroinstallationsgewerbes installieren demnach alles, was elektrisch betrieben wird und tragen die Verantwortung für die Sicherheit der von ihnen errichteten Leitungen und Anschlüsse nach den gesetzlichen Vorschriften.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Zum Elektroinstallationsgewerbe zähle somit auch der Aufbau und Anschluss elektrischer Toranlagen. Hierzu wurden im vorliegenden Fall elektrische Leitungen in Kabelkanälen verlegt und diese elektrischen Leitungen angeschlossen an die zuvor</p>



<p class="wp-block-paragraph">aufgebauten Toranlagen. Insgesamt lasse sich nach dem Hess. LAG feststellen, dass damit Tore mit Antriebssystem montiert sowie deren Steuerungen und Regelungen installiert wurden und das dies Arbeiten des Elektroinstallationsgewerbes sind.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Somit ist der Betrieb nicht nur rückwirkend nicht verpflichtet, Sozialkassenbeiträge zu zahlen, sondern die SOKA-Bau hat das Betriebskonto geschlossen und der Unternehmer muss auch künftig keine Beiträge abführen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>(Urteil des Hessischen Landesarbeitsgerichts vom 08.09.2022 &#8211; 9 Sa 1362/20 SK)</em></p>
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