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	<title>Mitbestimmung &#8211; Pavel Rechtsanwälte</title>
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	<description>Ihr Rechtsanwalt für SOKA Bau Rechtsfragen in ganz Deutschland</description>
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	<title>Mitbestimmung &#8211; Pavel Rechtsanwälte</title>
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		<title>Betriebsrat stets in der Mitbestimmung beim Hinweisgeberschutz</title>
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		<dc:creator><![CDATA[Isabell Brommer]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 05 Aug 2025 20:43:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Arbeitsrecht Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsrat]]></category>
		<category><![CDATA[Hinweisgeberschutz]]></category>
		<category><![CDATA[Landesarbeitsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein]]></category>
		<category><![CDATA[Mitbestimmung]]></category>
		<category><![CDATA[Personalrat]]></category>
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		<category><![CDATA[Schulung Personalräte]]></category>
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					<description><![CDATA[Zwischen vielen Arbeitgebern und Betriebsräten bzw. Personalräten war bislang strittig, ob auch bei externen Hinweisgeberstellen die Mitarbeitervertretung in der Mitbestimmung ist.  Nun hat das LAG Schleswig-Holstein entschieden: Auch bei einer ausgelagerten Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz hat der Betriebsrat mitzubestimmen. Ein Unternehmen hatte von der Möglichkeit des § 12 HinSchG Gebrauch gemacht und die interne Meldestelle [&#8230;]]]></description>
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<p class="wp-block-paragraph">Zwischen vielen Arbeitgebern und Betriebsräten bzw. Personalräten war bislang strittig, ob auch bei externen Hinweisgeberstellen die Mitarbeitervertretung in der Mitbestimmung ist. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Nun hat das LAG Schleswig-Holstein entschieden: Auch bei einer ausgelagerten Meldestelle nach dem Hinweisgeberschutzgesetz hat der Betriebsrat mitzubestimmen. Ein Unternehmen hatte von der Möglichkeit des § 12 HinSchG Gebrauch gemacht und die interne Meldestelle an eine externe Kanzlei ausgelagert. Der Betriebsrat forderte den Arbeitgeber daraufhin auf, ihn zu beteiligen, da darin ein mitbestimmungspflichtiger Vorgang nach § 87 Abs.1 Nr.1 BetrVG läge, weil die Ausgestaltung der Meldestelle das betriebliche Ordnungsverhalten betreffe. Der Arbeitgeber weigerte sich und richtete die externe Meldestelle ohne Beteiligung des Betriebsrats ein.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das LAG Schleswig-Holstein gab dem Betriebsrat Recht: Die Mitbestimmung entfalle auch bei einer Auslagerung an Dritte nicht, die Arbeitgeberseite dürfe die externe Meldestelle daher nicht ohne Zustimmung des Betriebsrats einführen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Rechtsanwalt Brommer der Kanzlei Pavel Rechtsanwälte schult Betriebsräte, Personalräte und MAVs zum Thema Hinweisgeberschutz und entwürft Betriebsvereinbarungen und Dienstvereinbarungen zum Hinweisgeberschutz und setzt diese – notfalls in einer Einigungsstelle &#8211; durch. Kontaktieren Sie uns gerne, wenn wir Sie unsere Unterstützung benötigen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>(Landesarbeitsgericht Schleswig-Holstein, Beschluss vom 08.07.2025, 2 TaBV 16/24)</em></p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
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		<title>Regierungsbildung: Arbeitsrechtliche Reformen geplant Angleichung der Löhne durch gesetzliche Maßnahme zur Überprüfbarkeit</title>
		<link>https://www.ra-pavel.de/regierungsbildung-arbeitsrechtliche-reformen-geplant-angleichung-der-loehne-durch-gesetzliche-massnahme-zur-ueberpruefbarkeit/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Isabell Brommer]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 17 Jan 2018 09:42:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeit auf Abruf]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitnehmerüberlassungsgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[befristete Teilzeitarbeit]]></category>
		<category><![CDATA[Betriebsverfassungsgesetz]]></category>
		<category><![CDATA[Mitbestimmung]]></category>
		<category><![CDATA[sachgrundlose Befristung]]></category>
		<category><![CDATA[Teilzeit]]></category>
		<category><![CDATA[Vollzeit]]></category>
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					<description><![CDATA[Erste Einigungen wurden bereits in den Sondierungsgesprächen erzielt. Folgende Vorhaben plant die angestrebte große Koalition umzusetzen: Sachgrundlose Befristungen bleiben unangetastet Die bestehenden Regelungen zur sachgrundlosen Befristungen nach dem Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) werden nicht weiter eingeschränkt oder gar abgeschafft. Die im Wahlprogramm festgehaltenen Vorschläge der SPD finden in den Ergebnissen keinen Niederschlag. Anspruch auf befristete Teilzeitarbeit Jedoch [&#8230;]]]></description>
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<p class="wp-block-paragraph">Erste Einigungen wurden bereits in den Sondierungsgesprächen erzielt. Folgende Vorhaben plant die angestrebte große Koalition umzusetzen:</p>



<ol class="wp-block-list"><li>Sachgrundlose Befristungen bleiben unangetastet</li></ol>



<p class="wp-block-paragraph">Die bestehenden Regelungen zur sachgrundlosen Befristungen nach dem Teilzeitbefristungsgesetz (TzBfG) werden nicht weiter eingeschränkt oder gar abgeschafft. Die im Wahlprogramm festgehaltenen Vorschläge der SPD finden in den Ergebnissen keinen Niederschlag.</p>



<ol class="wp-block-list"><li>Anspruch auf befristete Teilzeitarbeit</li></ol>



<p class="wp-block-paragraph">Jedoch wird der Anspruch nicht uneingeschränkt geschaffen. So gilt er erst ab einer Beschäftigtenzahl von 45 Angestellten im Unternehmen. Bis zu 200 Angestellte wird auch einen Zumutbarkeitsgrenze eingeführt, sodass der Arbeitgeber einen entsprechenden Antrag ablehnen kann, wenn bereits einem Arbeitnehmer von 15 Arbeitnehmer der Anspruch gewährt wurde.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Weiterhin kann das Unternehmen den Antrag auch ablehnen, wenn die Dauer des Antrags ein Jahr unterschreitet oder fünf Jahre überschreitet. Auch ist ein ständiger Wechsel zwischen Voll- und Teilzeit nicht möglich, um Planungssicherheit zu gewährleisten. So muss der Arbeitnehmer eine Karenzzeit von einem Jahr einhalten, wenn er erneut in Teilzeit wechseln möchte. Letztendlich konnte die SPD hier mit ihrem Vorhaben zumindest einen Teilerfolg erringen.</p>



<ol class="wp-block-list"><li>Erweiterte Mitbestimmung des Betriebsrates und Arbeitszeitgesetz</li></ol>



<p class="wp-block-paragraph">Unklar sind jedoch noch die Entwicklungen im Bereich der erweiterten Mitbestimmung des Betriebsrates und des Arbeitszeitgesetzes. So sollten ursprünglich die Rechte des Betriebsrates nach §§ 96 ff. Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) gestärkt werden. Darüber hinaus sollten auch neue Regelungsmodelle als Alternativen zum Acht-Stunden-Tag geschaffen werden. Von beidem findet sich jedoch bisher kein konkreter Anhaltspunkt in den bisherigen Sondierungsergebnissen.</p>



<ol class="wp-block-list"><li>Arbeitnehmerüberlassungsgesetz</li></ol>



<p class="wp-block-paragraph">Das Arbeitnehmerüberlassungsgesetz (AÜG) soll bereits 2019 evaluiert werden. Ursprünglich war dies für 2020 geplant. 2017 wurde das AÜG dahingehend geändert, dass die Höchstüberlassungsdauer von 18 Monaten betragen darf und zwingendes Equal Pay nach 9 Monaten erfolgen muss. Weitere Verschärfungen sind zunächst nicht geplant.</p>



<ol class="wp-block-list"><li>Arbeit auf Abruf</li></ol>



<p class="wp-block-paragraph">Weiter wird recht vage gefordert, dass der Arbeitnehmer „ausreichend Planungs- und Einkommenssicherheit in dieser Arbeitsform hat“. Bereits existent ist hierfür die Regelung des § 12 TzBfG, der schon eine ausdifferenzierte Regelung vorsieht.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Fazit</p>



<p class="wp-block-paragraph">Es scheint, als würde die SPD ihre Wahlkampfforderungen nur in geringem Umfang durchsetzen können. So bleibt abzuwarten, wie sich diese – rechtlich nicht bindenden – politische Willensbekundungen in einem Koalitionsvertrag niederschlagen und schließlich in der parlamentarischen Praxis entwickeln.</p>



<p class="wp-block-paragraph">(Quelle: Handelsblatt am 16.01.2018)</p>
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