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	<title>Malerarbeiten &#8211; Pavel Rechtsanwälte</title>
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	<description>Ihr Rechtsanwalt für SOKA Bau Rechtsfragen in ganz Deutschland</description>
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	<title>Malerarbeiten &#8211; Pavel Rechtsanwälte</title>
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		<title>Keine Beitragspflicht: Mischbetrieb erfolgreich gegen SOKA-Bau </title>
		<link>https://www.ra-pavel.de/keine-beitragspflicht-mischbetrieb-erfolgreich-gegen-soka-bau/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Isabell Brommer]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 23 Sep 2025 14:07:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[SOKA-Bau]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[SOKA-BAU]]></category>
		<category><![CDATA[Bau-Tarifvertrag]]></category>
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		<category><![CDATA[Beweisaufnahme]]></category>
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					<description><![CDATA[Die SOKA-Bau hat unseren Mandanten, der einen Betrieb mit rund zehn Arbeitnehmern führt, auf Zahlung von Sozialkassenbeiträgen in Höhe von rund 28.000 Euro verklagt. Mit der Behauptung, es seien Innenausbau-, Trockenbau-, Abrissarbeiten, Montage von Baufertigteilen, Pflasterarbeiten und der Bau von Pools ausgeführt worden. Hiergegen wehrte sich der beklagte Unternehmer mit Unterstützung der Pavel Rechtsanwälte erfolgreich. [&#8230;]]]></description>
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<p class="wp-block-paragraph">Die SOKA-Bau hat unseren Mandanten, der einen Betrieb mit rund zehn Arbeitnehmern führt, auf Zahlung von Sozialkassenbeiträgen in Höhe von rund 28.000 Euro verklagt. Mit der Behauptung, es seien Innenausbau-, Trockenbau-, Abrissarbeiten, Montage von Baufertigteilen, Pflasterarbeiten und der Bau von Pools ausgeführt worden. Hiergegen wehrte sich der beklagte Unternehmer mit Unterstützung der Pavel Rechtsanwälte erfolgreich.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Kanzlei Pavel trug gegenüber dem Arbeitsgericht vor, dass es sich um einen Mischbetrieb gehandelt habe, der zwar auch bauliche Arbeiten wie Trockenbauarbeiten, Malerarbeiten und Fliesenverlegearbeiten ausgeführt habe, aber insbesondere nicht bauliche Tätigkeiten. Hierunter fielen Hausmeistertätigkeiten, wie Grünarbeiten und Reinigungsarbeiten, Entrümpelungen und der Handel mit Koi-Fischen. Aufgrund vorheriger, anderslautender außergerichtlicher Angaben der Firma gegenüber der SOKA-Bau wollte das Gericht den Angaben zunächst keinen Glauben schenken. Die außergerichtlichen Angaben konnte der Prozessbevollmächtigte jedoch mit seinem Vortrag erschüttern, sodass seine gerichtlichen Angaben erheblich waren. Daraufhin wurde eine Beweisaufnahme durchgeführt und die Arbeitnehmer als Zeugen gehört. Hierbei bestätigte sich, dass arbeitszeitlich die Hausmeistertätigkeiten, Grünarbeiten, Entrümpelungsarbeiten, Bodenbelagsarbeiten und die Arbeiten rund um den Handel mit Koi-Karpfen arbeitszeitlich in den Kalenderjahren 2021, 2022 und 2023 überwogen haben. Diese Arbeiten sind nach dem einschlägigen Tarifvertrag des Baugewerbes VTV-Bau als nicht baulich zu bewerten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Folglich entschied das Arbeitsgericht Wiesbaden, dass der Betrieb unseres Mandanten nicht unter den Geltungsbereich des Bau-Tarifvertrages fällt und er somit nicht zur Zahlung von Sozialkassenbeiträgen verpflichtet ist. In der Folge wurde auch das Sozialkassenbeitragskonto von der SOKA-Bau rückwirkend geschlossen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>(Arbeitsgericht Wiesbaden, Urteil vom 18.09.2025 – 9 Ca 40/24 SK)</em></p>
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		<title>Trockenbauarbeiten sozialkassenfrei?</title>
		<link>https://www.ra-pavel.de/trockenbauarbeiten-sozialkassenfrei/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Isabell Brommer]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 27 Mar 2024 11:52:41 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[SOKA-BAU]]></category>
		<category><![CDATA[Kanzlei Pavel]]></category>
		<category><![CDATA[Maler- und Lackiererhandwerk]]></category>
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					<description><![CDATA[Wenn in Ihrem Betrieb Malertätigkeiten von Fachleuten des Maler- und Lackiererhandwerks durchgeführt werden und dabei in erheblichem Umfang Trockenbauarbeiten anfallen, dann können bei Ihnen die Voraussetzungen dafür vorliegen, einen sokafreien Betrieb zu haben. Auf unseren Tatsachenvortrag hin hat das zuständige Arbeitsgericht Wiesbaden in einer Entscheidung aus dem März 2024 festgestellt, dass dann, wenn Trockenbauarbeiten von [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Wenn in Ihrem Betrieb Malertätigkeiten von Fachleuten des Maler- und Lackiererhandwerks durchgeführt werden und dabei in erheblichem Umfang Trockenbauarbeiten anfallen, dann können bei Ihnen die Voraussetzungen dafür vorliegen, einen sokafreien Betrieb zu haben.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Auf unseren Tatsachenvortrag hin hat das zuständige Arbeitsgericht Wiesbaden in einer Entscheidung aus dem März 2024 festgestellt, dass dann, wenn Trockenbauarbeiten von Malerfachleuten ausgeführt werden, diese Trockenbauarbeiten (auch) als Malerarbeiten zu deklarieren sind. Der Kniff daran ist, dass Betriebe, die überwiegend Malerarbeiten ausführen, nicht in die SOKA-Bau einzahlen müssen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Trifft diese Ausnahme auch auf Sie zu? Wir prüfen es gern.</p>
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			</item>
		<item>
		<title>SOKA-Bau unterliegt im Berufungsverfahren</title>
		<link>https://www.ra-pavel.de/soka-bau-unterliegt-im-berufungsverfahren-2/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jb_pavel]]></dc:creator>
		<pubDate>Thu, 18 Feb 2021 15:57:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[SOKA-Bau]]></category>
		<category><![CDATA[9. Kammer]]></category>
		<category><![CDATA[Beitragspflicht]]></category>
		<category><![CDATA[Berufung]]></category>
		<category><![CDATA[Malerarbeiten]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialkassenbeitrag]]></category>
		<category><![CDATA[Trocknungsgeräte]]></category>
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					<description><![CDATA[Die Kanzlei Pavel ist erneut vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht erfolgreich. Für unsere Mandantschaft konnten wir erreichen, dass Sozialkassenbeiträge in Höhe von 131.109,05 EUR nicht bezahlt werden müssen. Für das Unternehmen, das zeitlich überwiegend Leckage Ortung betreibt, Malerarbeiten durchführt sowie Trocknungsgeräte vermietet, bestand demnach keine SOKA-Bau Pflicht. Die 9. Kammer wies mit Urteil vom 04.02.2021 die [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Die Kanzlei Pavel ist erneut vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht erfolgreich. Für unsere Mandantschaft konnten wir erreichen, dass Sozialkassenbeiträge in Höhe von 131.109,05 EUR nicht bezahlt werden müssen. Für das Unternehmen, das zeitlich überwiegend Leckage Ortung betreibt, Malerarbeiten durchführt sowie Trocknungsgeräte vermietet, bestand demnach keine SOKA-Bau Pflicht. Die 9. Kammer wies mit Urteil vom 04.02.2021 die Berufung auf Kosten der SOKA-Bau zurück und ließ die Revision nicht zu.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Fordert die SOKA-Bau auch Beitragszahlungen von Ihnen? Sind Sie verpflichtet diese zu zahlen? Machen Sie jetzt den SOKA-Check und erfahren Sie, ob eine Beitragspflicht besteht.</p>
]]></content:encoded>
					
		
		
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		<item>
		<title>ULAK unterliegt vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden: Mandantschaft muss 118.964,00 EUR nicht bezahlen</title>
		<link>https://www.ra-pavel.de/ulak-unterliegt-vor-dem-arbeitsgericht-wiesbaden-mandantschaft-muss-118-96400-eur-nicht-bezahlen/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[jb_pavel]]></dc:creator>
		<pubDate>Wed, 14 Oct 2020 15:13:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[SOKA-Bau]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsgericht Wiesbaden]]></category>
		<category><![CDATA[Lackiererarbeiten]]></category>
		<category><![CDATA[Malerarbeiten]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialkassenbeitrag]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialkassenpflichtig]]></category>
		<category><![CDATA[ULAK]]></category>
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					<description><![CDATA[Die ULAK nahm das von der Kanzlei Pavel vertretene Unternehmen in Höhe von 118.964,00 EUR in Anspruch. Das Arbeitsgericht Wiesbaden entschied jedoch, dass unsere Mandantschaft überwiegend Maler- und Lackierertätigkeiten ausübt und insofern nicht sozialkassenpflichtig ist. Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 01.10.2020 – 4 Ca 127/19 SK]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Die ULAK nahm das von der Kanzlei Pavel vertretene Unternehmen in Höhe von 118.964,00 EUR in Anspruch. Das Arbeitsgericht Wiesbaden entschied jedoch, dass unsere Mandantschaft überwiegend Maler- und Lackierertätigkeiten ausübt und insofern nicht sozialkassenpflichtig ist.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 01.10.2020 – 4 Ca 127/19 SK</p>
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