<?xml version="1.0" encoding="UTF-8"?><rss version="2.0"
	xmlns:content="http://purl.org/rss/1.0/modules/content/"
	xmlns:wfw="http://wellformedweb.org/CommentAPI/"
	xmlns:dc="http://purl.org/dc/elements/1.1/"
	xmlns:atom="http://www.w3.org/2005/Atom"
	xmlns:sy="http://purl.org/rss/1.0/modules/syndication/"
	xmlns:slash="http://purl.org/rss/1.0/modules/slash/"
	>

<channel>
	<title>Beweisaufnahme &#8211; Pavel Rechtsanwälte</title>
	<atom:link href="https://www.ra-pavel.de/tag/beweisaufnahme/feed/" rel="self" type="application/rss+xml" />
	<link>https://www.ra-pavel.de</link>
	<description>Ihr Rechtsanwalt für SOKA Bau Rechtsfragen in ganz Deutschland</description>
	<lastBuildDate>Sun, 15 Feb 2026 22:00:57 +0000</lastBuildDate>
	<language>de</language>
	<sy:updatePeriod>
	hourly	</sy:updatePeriod>
	<sy:updateFrequency>
	1	</sy:updateFrequency>
	<generator>https://wordpress.org/?v=7.1.2</generator>

<image>
	<url>https://www.ra-pavel.de/wp-content/uploads/2020/04/cropped-favicon-32x32.png</url>
	<title>Beweisaufnahme &#8211; Pavel Rechtsanwälte</title>
	<link>https://www.ra-pavel.de</link>
	<width>32</width>
	<height>32</height>
</image> 
	<item>
		<title>Klage der ULAK über 65.760,00 EUR erfolgreich abgewehrt! Glasfaserkabel &#8211; Arbeiten nicht sozialkassenpflichtig</title>
		<link>https://www.ra-pavel.de/klage-der-ulak-ueber-65-76000-eur-erfolgreich-abgewehrt-glasfaserkabel-arbeiten-nicht-sozialkassenpflichtig/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Isabell Brommer]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 02 Jan 2026 21:57:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[SOKA-BAU]]></category>
		<category><![CDATA[SOKA-Bau]]></category>
		<category><![CDATA[Anschlussarbeiten]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsgericht Wiesbaden]]></category>
		<category><![CDATA[Beweisaufnahme]]></category>
		<category><![CDATA[Einblasen und Spleißen]]></category>
		<category><![CDATA[Glasfaser]]></category>
		<category><![CDATA[Kabelleitungstiefbauarbeiten]]></category>
		<category><![CDATA[Pavel Rechtsanwälte]]></category>
		<category><![CDATA[ULAK]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.ra-pavel.de/?p=2868</guid>

					<description><![CDATA[Der Betrieb der Mandantschaft ist mit dem Einblasen und Spleißen von Glasfaserkabeln befasst. Die ULAK (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse) vertrat die Auffassung, dass dies Kabelleitungstiefbauarbeiten seien und erhob Klage über rund 65.000 Euro. Die Kanzlei PAVEL Rechtsanwälte hat für ihre Mandantschaft argumentiert, dass die Tätigkeiten als baufremd zu werten sei.  Sämtliche Zeugen haben in der durchgeführten [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Der Betrieb der Mandantschaft ist mit dem Einblasen und Spleißen von Glasfaserkabeln befasst. Die ULAK (Urlaubs- und Lohnausgleichskasse) vertrat die Auffassung, dass dies Kabelleitungstiefbauarbeiten seien und erhob Klage über rund 65.000 Euro. Die Kanzlei PAVEL Rechtsanwälte hat für ihre Mandantschaft argumentiert, dass die Tätigkeiten als baufremd zu werten sei. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Sämtliche Zeugen haben in der durchgeführten Beweisaufnahme bestätigt, dass sich die Tätigkeit in dem Einblasen und Verlegen von Glasfaserkabeln erschöpfte. Die Rohre, in die die Kabel eingeblasen wurden, waren bereits durch Drittfirmen verlegt worden. Das Arbeitsgericht Wiesbaden hat die Klage abgewiesen und damit unsere Rechtsauffassung bestätigt, dass &#8211; wenn die Kabelarbeiten im Zusammenhang mit den Anschlussarbeiten im Haus erfolgen &#8211; keine Rohrleitungstiefbauarbeiten durchgeführt werden.&nbsp;</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>(Arbeitsgericht Wiesbaden vom 24.11.2025 &#8211; 10 Ca 157/24 SK)</em></p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Keine Beitragspflicht: Mischbetrieb erfolgreich gegen SOKA-Bau </title>
		<link>https://www.ra-pavel.de/keine-beitragspflicht-mischbetrieb-erfolgreich-gegen-soka-bau/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Isabell Brommer]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 23 Sep 2025 14:07:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[SOKA-Bau]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsrecht Aktuelles]]></category>
		<category><![CDATA[SOKA-BAU]]></category>
		<category><![CDATA[Bau-Tarifvertrag]]></category>
		<category><![CDATA[Beitragspflicht]]></category>
		<category><![CDATA[Beweisaufnahme]]></category>
		<category><![CDATA[Malerarbeiten]]></category>
		<category><![CDATA[Mischbetrieb]]></category>
		<category><![CDATA[Soka]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialkassenbeitrag]]></category>
		<category><![CDATA[Trockenbauarbeiten]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.ra-pavel.de/?p=2851</guid>

					<description><![CDATA[Die SOKA-Bau hat unseren Mandanten, der einen Betrieb mit rund zehn Arbeitnehmern führt, auf Zahlung von Sozialkassenbeiträgen in Höhe von rund 28.000 Euro verklagt. Mit der Behauptung, es seien Innenausbau-, Trockenbau-, Abrissarbeiten, Montage von Baufertigteilen, Pflasterarbeiten und der Bau von Pools ausgeführt worden. Hiergegen wehrte sich der beklagte Unternehmer mit Unterstützung der Pavel Rechtsanwälte erfolgreich. [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Die SOKA-Bau hat unseren Mandanten, der einen Betrieb mit rund zehn Arbeitnehmern führt, auf Zahlung von Sozialkassenbeiträgen in Höhe von rund 28.000 Euro verklagt. Mit der Behauptung, es seien Innenausbau-, Trockenbau-, Abrissarbeiten, Montage von Baufertigteilen, Pflasterarbeiten und der Bau von Pools ausgeführt worden. Hiergegen wehrte sich der beklagte Unternehmer mit Unterstützung der Pavel Rechtsanwälte erfolgreich.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Kanzlei Pavel trug gegenüber dem Arbeitsgericht vor, dass es sich um einen Mischbetrieb gehandelt habe, der zwar auch bauliche Arbeiten wie Trockenbauarbeiten, Malerarbeiten und Fliesenverlegearbeiten ausgeführt habe, aber insbesondere nicht bauliche Tätigkeiten. Hierunter fielen Hausmeistertätigkeiten, wie Grünarbeiten und Reinigungsarbeiten, Entrümpelungen und der Handel mit Koi-Fischen. Aufgrund vorheriger, anderslautender außergerichtlicher Angaben der Firma gegenüber der SOKA-Bau wollte das Gericht den Angaben zunächst keinen Glauben schenken. Die außergerichtlichen Angaben konnte der Prozessbevollmächtigte jedoch mit seinem Vortrag erschüttern, sodass seine gerichtlichen Angaben erheblich waren. Daraufhin wurde eine Beweisaufnahme durchgeführt und die Arbeitnehmer als Zeugen gehört. Hierbei bestätigte sich, dass arbeitszeitlich die Hausmeistertätigkeiten, Grünarbeiten, Entrümpelungsarbeiten, Bodenbelagsarbeiten und die Arbeiten rund um den Handel mit Koi-Karpfen arbeitszeitlich in den Kalenderjahren 2021, 2022 und 2023 überwogen haben. Diese Arbeiten sind nach dem einschlägigen Tarifvertrag des Baugewerbes VTV-Bau als nicht baulich zu bewerten.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Folglich entschied das Arbeitsgericht Wiesbaden, dass der Betrieb unseres Mandanten nicht unter den Geltungsbereich des Bau-Tarifvertrages fällt und er somit nicht zur Zahlung von Sozialkassenbeiträgen verpflichtet ist. In der Folge wurde auch das Sozialkassenbeitragskonto von der SOKA-Bau rückwirkend geschlossen.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>(Arbeitsgericht Wiesbaden, Urteil vom 18.09.2025 – 9 Ca 40/24 SK)</em></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Erfolg vor dem BAG! Sozialkassenbeiträge erfolgreich zurückgefordert</title>
		<link>https://www.ra-pavel.de/erfolg-vor-dem-bag-sozialkassenbeitraege-erfolgreich-zurueckgefordert/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Isabell Brommer]]></dc:creator>
		<pubDate>Mon, 23 Sep 2024 08:32:12 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[SOKA-Bau]]></category>
		<category><![CDATA[SOKA-BAU]]></category>
		<category><![CDATA[BAG]]></category>
		<category><![CDATA[Beweisaufnahme]]></category>
		<category><![CDATA[Bundesarbeitsgericht]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialkassenbeiträge]]></category>
		<category><![CDATA[ULAK]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.ra-pavel.de/?p=2779</guid>

					<description><![CDATA[Unser Mandant hat jahrelang Sozialkassenbeiträge an die SOKA-Bau gezahlt. Da sich die Tätigkeiten der Mitarbeiter jedoch änderten, stellte er die Zahlung von Sozialkassenbeiträgen im Jahr 2017 ein und forderte insbesondere für das Kalenderjahr 2016 Sozialkassenbeiträge von der SOKA-Bau zurück. Die Pavel Rechtsanwälte setzten den Rückforderungsanspruch für das Kalenderjahr 2016 in Höhe von 19.555,36 EUR in [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Unser Mandant hat jahrelang Sozialkassenbeiträge an die SOKA-Bau gezahlt. Da sich die Tätigkeiten der Mitarbeiter jedoch änderten, stellte er die Zahlung von Sozialkassenbeiträgen im Jahr 2017 ein und forderte insbesondere für das Kalenderjahr 2016 Sozialkassenbeiträge von der SOKA-Bau zurück. Die Pavel Rechtsanwälte setzten den Rückforderungsanspruch für das Kalenderjahr 2016 in Höhe von 19.555,36 EUR in der Revisionsinstanz vor dem Bundesarbeitsgericht durch.&nbsp;</p>



<p class="wp-block-paragraph">Nachdem der Betrieb unseres Mandanten in der Vergangenheit überwiegend Fliesenarbeiten ausgeführt hatte, wurden sukzessive immer mehr Ofenbauarbeiten ausgeführt. Nicht nur der Betriebsinhaber selbst ist Meister des Ofen- und Luftheizungsbauerhandwerks, sondern auch ein angestellter Meister und Geselle des Ofensetzerhandwerks wurden beschäftigt. Im Laufe der Zeit haben dann die Ofensetzertätigkeiten gegenüber den Fliesenverlegearbeiten arbeitszeitlich überwogen.&nbsp;</p>



<p class="wp-block-paragraph">Daher stellte unser Mandant die Zahlung an die SOKA-Bau ein. Daraufhin verklagte die ULAK unseren Mandanten zunächst auf Zahlung von Sozialkassenbeiträgen für das Kalenderjahr 2017. Nachdem wir das Überwiegen von Ofensetzertätigkeiten geltend gemacht haben, wurde eine Beweisaufnahme vor dem zuständigen Arbeitsgericht durchgeführt, welche ergab, dass tatsächlich die Ofensetzertätigkeiten im Kalenderjahr 2017 arbeitszeitlich überwogen haben, woraufhin die Klage der ULAK abgewiesen wurde. Dennoch erhob die ULAK auch für das Kalenderjahr 2018 Klage und nach erneuter Beweisaufnahme wurde auch diese Klage, nachdem die Pavel Rechtsanwälte auch diese Beweisaufnahme vor den vernehmenden Arbeitsgerichten begleitet haben, erneut abgewiesen.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Daraufhin forderte unser Mandant von der SOKA-Bau Sozialkassenbeiträge für vergangene Jahre zurück. Zum Teil wurde von den Gerichten aufgrund der Einrede der Verjährung, welche von der ULAK erhoben wurde, eine Rückzahlung nicht anerkannt. Jedoch konnten wir bereits vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden erfolgreich die Rückzahlung von Sozialkassenbeiträgen für das Kalenderjahr 2016 geltend machen. Das Arbeitsgericht Wiesbaden sah es als erwiesen an, dass die Tätigkeiten des Ofensetzergewerks, welches ein Ausnahmegewerk nach § 1 Abs. 2 Abschn. VII Nr. 5 VTV-Bau darstellt, überwogen hätten.&nbsp;</p>



<p class="wp-block-paragraph">Daraufhin legte die ULAK Berufung vor dem Hessischen Landesarbeitsgericht ein und gewann das Berufungsverfahren. Das Hessische Landesarbeitsgericht stellte sich auf den Standpunkt, dass die sog. Rückausnahme greife, da es sich bei den Tätigkeiten auch um solche des Feuerungs- und Ofenbaus nach § 1 Abs. 2 Abschn. V Nr. 14 VTV-Bau handele. Daraufhin war die Berufung der beklagten ULAK erfolgreich, sodass wir Revision vor dem Bundesarbeitsgericht hiergegen einlegen mussten.&nbsp;</p>



<p class="wp-block-paragraph">Das Bundesarbeitsgericht hat nunmehr mit Urteil vom 18.09.2024 entschieden, dass unser Mandant einen Anspruch auf Rückzahlung der Sozialkassenbeiträge für das Kalenderjahr 2016 in Höhe von 19.555,36 EUR hat. Dabei folgte das Bundesarbeitsgericht der Rechtsauffassung der Pavel Rechtsanwälte, wonach die Ausnahme des Ofensetzergewerks komplett leer laufe, wenn die Rückausnahme des Feuerungs- und Ofenbaus inhaltlich vollständig die Ofensetzerarbeiten umfasse.</p>



<p class="wp-block-paragraph">Dahingehend wurde von den Pavel Rechtsanwälten argumentiert, dass das Herd- und Ofensetzerhandwerk als Ausnahmegewerk insbesondere die handwerklichen Tätigkeiten umfasse und der Feuerungs- und Ofenbau insbesondere industrielle Arbeiten und die Begriffe des Ofensetzen und Feuerungs- und Ofenbaus somit gleichzusetzen seien. Auch sei der Ausbildungsberuf des Ofensetzers nicht Teil der Rahmenlehrpläne der Berufsausbildung in der Bauwirtschaft.&nbsp;</p>



<p class="wp-block-paragraph">Die Urteilsbegründung des Revisionsurteils steht noch aus. &nbsp;</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>(Bundesarbeitsgericht, Urteil vom 18.09.2024 &#8211; 10 AZR 162/23)</em></p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>



<p class="wp-block-paragraph"></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Montage von Doppelböden stellt nicht zwingend eine sozialkassenpflichtige Tätigkeit dar</title>
		<link>https://www.ra-pavel.de/montage-von-doppelboeden-stellt-nicht-zwingend-eine-sozialkassenpflichtige-taetigkeit-dar/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Isabell Brommer]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 07 Jul 2023 10:08:52 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[SOKA-Bau]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsgericht Wiesbaden]]></category>
		<category><![CDATA[Beweisaufnahme]]></category>
		<category><![CDATA[Doppelbodenmontagen]]></category>
		<category><![CDATA[Montage]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialkassenbeiträge]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialkassenpflicht]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialkassenverfahren]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.ra-pavel.de/?p=2549</guid>

					<description><![CDATA[Die Montage von Doppelböden ist grundsätzlich eine sozialkassenpflichtige Tätigkeit. So hat es das Bundesarbeitsgericht entschieden. Etwas anderes gilt laut eines Urteils des Arbeitsgerichts Wiesbaden aus Juni 2023 allerdings dann, wenn die eigentliche Montage von Doppelböden von Subunternehmern durchgeführt wird.&#160; In dem genannten Verfahren vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden forderte die SOKA-Bau vom Beklagten Beiträge im Sozialkassenverfahren [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Die Montage von Doppelböden ist grundsätzlich eine sozialkassenpflichtige Tätigkeit. So hat es das Bundesarbeitsgericht entschieden. Etwas anderes gilt laut eines Urteils des Arbeitsgerichts Wiesbaden aus Juni 2023 allerdings dann, wenn die eigentliche Montage von Doppelböden von Subunternehmern durchgeführt wird.&nbsp;</p>



<p class="wp-block-paragraph">In dem genannten Verfahren vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden forderte die SOKA-Bau vom Beklagten Beiträge im Sozialkassenverfahren des Baugewerbes für den Zeitraum von Dezember 2017 bis November 2018 in Höhe von knapp 20.000,- Euro.&nbsp;</p>



<p class="wp-block-paragraph">Dabei behauptete die SOKA-Bau im Betrieb des Beklagten seien in den gegenständlichen Kalenderjahren 2017 und 2018 arbeitszeitlich überwiegend Doppelböden montiert worden. Diese Behauptung traf so jedoch nicht zu. Im Rahmen einer durchgeführten Beweisaufnahme stellte sich heraus, dass der einzige im streitgegenständlichen Zeitraum bei der Beklagten beschäftigte gewerbliche Arbeitnehmer, wie vom Beklagten behauptet, tatsächlich nur die Planung der Doppelbodenmontagen übernahm und erforderliche Anpassungsarbeiten durchführte. Außerdem stellte er Rahmenkonstruktionen und Aussparungen für Schaltschränke her. Die eigentliche Montage der Doppelböden führten dagegen eigenständig arbeitende Subunternehmer durch. Insbesondere die letztgenannten Tätigkeiten sind nach bundesarbeitsgerichtlicher Rechtsprechung allerdings nicht sozialkassenpflichtig.&nbsp;</p>



<p class="wp-block-paragraph">Der im Rahmen der Beweisaufnahme als Zeuge vernommene gewerbliche Arbeitnehmer sagte zudem aus, dass die arbeitszeitliche Verteilung über die streitgegenständlichen Kalenderjahre 2017 und 2018 hinaus bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt unverändert sei. Das ist insofern interessant, als dass die SOKA-Bau vom Beklagten in drei weiteren Verfahren Sozialkassenbeiträge in Höhe von weiteren knapp 60.000,- Euro fordert. Es ist jedoch davon auszugehen, dass auch in diesen Verfahren aufgrund der Aussage des einzigen gewerblichen Arbeitnehmers des Beklagten die SOKA-Bau die anhängigen Klagen zurücknehmen wird, da andererseits sehr wahrscheinlich auch in diesen Verfahren zugunsten des Beklagten entschieden wird.&nbsp;</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>(Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 22.06.2023 &#8211; 9 Ca 22/22 SK)</em></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Erfolgreich in die Beweisaufnahme und raus aus der Sozialkassenpflicht</title>
		<link>https://www.ra-pavel.de/erfolgreich-in-die-beweisaufnahme-und-raus-aus-der-sozialkassenpflicht/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Isabell Brommer]]></dc:creator>
		<pubDate>Fri, 26 May 2023 09:59:11 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[SOKA-Bau]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsgericht Berlin]]></category>
		<category><![CDATA[Baubetrieb]]></category>
		<category><![CDATA[Beweisaufnahme]]></category>
		<category><![CDATA[Erfolg vor Gericht]]></category>
		<category><![CDATA[Reinigungsarbeiten]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.ra-pavel.de/?p=2543</guid>

					<description><![CDATA[Raus aus der Sozialkassenpflicht: In einem Klageverfahren der SOKA-Bau vor dem Arbeitsgericht Berlin fordert die SOKA rund 113.000,- Euro von einem Unternehmer. Dieser war in mehreren früheren Verfahren anwaltlich schlecht beraten und wurde zur Zahlung verurteilt. In den vorhergehenden Urteilen hat das Gericht damit auch bestätigt, dass der Unternehmer einen Baubetrieb hatte.  In dem aktuellen [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Raus aus der Sozialkassenpflicht: In einem Klageverfahren der SOKA-Bau vor dem Arbeitsgericht Berlin fordert die SOKA rund 113.000,- Euro von einem Unternehmer. Dieser war in mehreren früheren Verfahren anwaltlich schlecht beraten und wurde zur Zahlung verurteilt. In den vorhergehenden Urteilen hat das Gericht damit auch bestätigt, dass der Unternehmer einen Baubetrieb hatte. </p>



<p class="wp-block-paragraph">In dem aktuellen Verfahren &#8211; von Pavel Rechtsanwälten vertreten – wurde den Annahmen widersprochen und vorgetragen, es würden überwiegend Reinigungsarbeiten durchgeführt. Die SOKA war unter Verweis auf die früheren Urteile der Meinung, dass eine Beweisaufnahme nicht nötig sei.&nbsp;</p>



<p class="wp-block-paragraph">Wir haben das Gericht davon überzeugt, dass die früheren Urteile ihren Grund im ungeschickten Vortrag des damaligen Anwalts hatten. Jetzt befinden wir uns in der Beweisaufnahme. Ein wichtiger Teilerfolg für unseren Mandanten! Denn alle bislang vernommenen Zeugen haben bestätigt, dass sie Reinigungsarbeiten durchgeführt haben.</p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>(Urteil des Arbeitsgerichts Berlin &#8211;  Az.61 Ca 80066/22)</em></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
		<item>
		<title>Forderungen der Malerkasse und SOKA-Bau über mehr als 64.000,- Euro abgewehrt</title>
		<link>https://www.ra-pavel.de/forderungen-der-malerkasse-und-soka-bau-ueber-mehr-als-64-000-euro-abgewehrt/</link>
		
		<dc:creator><![CDATA[Isabell Brommer]]></dc:creator>
		<pubDate>Tue, 21 Mar 2023 14:53:00 +0000</pubDate>
				<category><![CDATA[SOKA-Bau]]></category>
		<category><![CDATA[Arbeitsgericht Wiesbaden]]></category>
		<category><![CDATA[Beweisaufnahme]]></category>
		<category><![CDATA[Forderung abgewiesen]]></category>
		<category><![CDATA[Forderungen]]></category>
		<category><![CDATA[Malerkasse]]></category>
		<category><![CDATA[Sozialkassenbeitrag]]></category>
		<guid isPermaLink="false">https://www.ra-pavel.de/?p=2584</guid>

					<description><![CDATA[Erfolgreich konnten wir für einen Mischbetrieb zunächst Ansprüche der SOKA-Bau und anschließend Forderungen der Malerkasse abwehren. Nicht jeder Mischbetrieb ist bei einer der Kassen beitragspflichtig &#8211; es lohnt sich, die Beitragsfreiheit zu erstreiten! Unsere Mandantschaft wurde zunächst von der SOKA-Bau in mehreren Verfahren auf Beiträge in Höhe von fast 50.000,-Euro verklagt. Die SOKA vertrat die [&#8230;]]]></description>
										<content:encoded><![CDATA[
<p class="wp-block-paragraph">Erfolgreich konnten wir für einen Mischbetrieb zunächst Ansprüche der SOKA-Bau und anschließend Forderungen der Malerkasse abwehren. Nicht jeder Mischbetrieb ist bei einer der Kassen beitragspflichtig &#8211; es lohnt sich, die Beitragsfreiheit zu erstreiten!</p>



<p class="wp-block-paragraph">Unsere Mandantschaft wurde zunächst von der SOKA-Bau in mehreren Verfahren auf Beiträge in Höhe von fast 50.000,-Euro verklagt. Die SOKA vertrat die Auffassung, dass es sich bei dem Betrieb unserer Mandantschaft um einen Baubetrieb handelt. Wir haben vor dem Arbeitsgericht Wiesbaden darlegen können, dass für den Betrieb unserer Mandantschaft die Malerausnahme greift, da die Mitarbeiter des Betriebes ab dem Kalenderjahr 2018 zum ganz überwiegenden Arbeitszeitanteil Maler- und Bodenlegearbeiten ausgeführt haben. Dies haben die gehörten Zeugen in der durchgeführten Beweisaufnahme bestätigt, sodass das Arbeitsgericht Wiesbaden die Klage abgewiesen hat. </p>



<p class="wp-block-paragraph">Nach dem erfolgreichen Rechtsstreit gegen die SOKA-Bau meldete sich plötzlich die Malerkasse bei unserer Mandantschaft und begehrte nun für das Kalenderjahr 2017 Beiträge in Höhe von 15.552,- Euro. Die Malerkasse berief sich insoweit darauf, dass die gewerblichen Arbeitnehmer im Rechtsstreit gegen die SOKA übereinstimmend ausgesagt haben, für die Kalenderjahre 2018 bis einschließlich 2020 überwiegend Maler- und Bodenbelagsarbeiten ausgeführt zu haben. Entscheidend für den Rechtsstreit waren jedoch die Tätigkeiten der gewerblichen Arbeitnehmer im Kalenderjahr 2017, da der maßgebliche Zeitraum für die Beurteilung der Verteilung der kalenderjährlichen Arbeitszeit immer das Kalenderjahr ist, für den Beiträge gefordert werden. Da die in diesem Verfahren gehörten Zeugen übereinstimmend angegeben haben, zu einem Großteil ihrer persönlichen Arbeitszeit, nämlich mehr als 50 %, keine Maler- und Bodenbelagsarbeiten ausgeführt zu haben, hat das Arbeitsgericht Wiesbaden auch diese Klage abgewiesen. </p>



<p class="wp-block-paragraph"><em>(Urteil des Arbeitsgerichts Wiesbaden vom 16.02.2023 &#8211; 1 Ca 16/22 SK)</em></p>
]]></content:encoded>
					
		
		
			</item>
	</channel>
</rss>
