ONLINE-ANFRAGE
Abwehr von SOKA-Forderungen
Jedes Jahr erhält die SOKA von Ihnen/Ihrem Steuerberater eine Meldung, wonach die SOKA deren Forderungen Ihnen gegenüber berechnet.
Haben Sie sich auch schon einmal gewünscht, diese Zahlungsaufforderung zu schreddern?
Was wäre, wenn Sie gar nicht verpflichtet wären, an die SOKA 16,6/19,8 bzw. 25,8 Prozent Ihrer Bruttolohnsumme zu bezahlen? Wie sinnvoll ist es für Sie, zunächst - in Raten - an die SOKA zu zahlen, dann auch an Ihre Arbeitnehmer zu zahlen, schließlich der SOKA mit großem Verwaltungsaufwand nachzuweisen, dass Sie an Ihre Arbeitnehmer gezahlt haben, um den - mindestens - überwiegenden Teil des an die SOKA gezahlten Geldes wieder zurückzufordern? Würden Sie das System Ihren Kindern erzählen, würden die die Augen verdrehen und Sie fragen: "Was soll der Quatsch?".
Damals hat man Ihnen gesagt, dass man in die SOKA halt einzahlen müsse. Dies hat man Ihnen bei der Existenzgründung schon erklärt ("Kalkulieren Sie aber die Abgaben an die SOKA mit ein!"). Die Innungsvertreter, die Steuerberater und die Anwälte haben Ihnen Gleiches gesagt.
Ich sage Ihnen, dass Sie - mit hoher Wahrscheinlichkeit - nicht in die SOKA einzahlen müssen. Dann jedenfalls nicht, wenn Sie nicht Mitglied im ZDB oder im HDB sind. Sie wissen nicht, wofür diese Abkürzungen stehen? Prima! Dann sind Sie auch nicht Mitglied. Noch unsicher? Unser SOKA-Check gibt Ihnen schnell und kostenlos Klarheit.
Mein Versprechen an Sie
Meine Argumente sind schlicht, bzw. "streng juristisch" und im Grunde für jeden leicht nachvollziehbar. Nicht nur ich sehe die Sache so, sondern z.B. auch einige Kammern, der für die SOKA-Sachen einzig zuständigen Arbeitsgerichte Wiesbaden und Berlin. Außerdem finde ich Gehör beim Verwaltungsgericht Berlin, dem Oberverwaltungsgericht des Landes Berlin und dem Bundesverwaltungsgericht.
Ich denke, wenn ich die dortigen Richter überzeugen konnte, werde ich auch Sie überzeugen können.
Und überlegen sich schon einmal, was Sie mit den Beträgen anfangen, die die SOKA zurückzahlen muss.
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