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Abfindung
Unter einer Abfindung versteht man die einmalige Geldzahlung des Arbeitgebers nach Beendigung des Arbeitsverhältnisses.
Grundsätzlich gibt es den Anspruch auf Zahlung einer Abfindung nur in Ausnahmefällen. Gesetzlich besteht dieser Anspruch nur bei einer Kündigung nach § 1a KschG. Alle anderen Ansprüche auf eine Abfindung sind Verhandlungssache zwischen Arbeitnehmer und Arbeitgeber.
Welche Abfindungsarten gibt es?
Der häufigste Fall der Abfindung ist der, in dem der Arbeitgeber dem Arbeitnehmer bei der Kündigung eine Summe auszahlt, mit der sich der Arbeitnehmer einverstanden erklärt. So werden häufig teure Prozesse vor dem Arbeitsgericht verhindert. Hier spricht man von einem Abfindungsvergleich oder einer Entlassungsentschädigung.
Außerdem gibt es noch Abfindungen, die dem Sozialplan resultieren und als Nachteilsausgleich dienen.
Grundsätzlich soll durch die Abfindung der Verlust des Arbeitsplatzes entschädigt werden sowie die finanziellen Nachteile, die sich aus der Kündigung ergeben, ausgeglichen werden.
Wie wird die Abfindungshöhe bestimmt?
Die Höhe der Abfindung ist Verhandlungssache. In die Berechnung fließen eine Menge Faktoren hinein, z.B die Schwere des Kündigungsgrunds, die Beschäftigungsdauer, die Folgen des Arbeitsplatzverlustes, um nur einige Beispiele zu nennen.
Als Merksatz gilt, dass eine Kündigung, die eventuell unwirksam sein könnte, eine höhrere Abfindungssumme mit sich bringen könnte.
Haben Sie bzw. hat Ihr Arbeitnehmer einen Abfindungsanspruch?
Ob Sie einen Anspruch auf eine angemessene Abfindung geltend machen können oder ob die Chancen eher gering sind, können wir mit Ihnen in einem persönlichen Gespräch ermitteln, in dem Sie uns Ihre Situation beschreiben. Unter Berücksichtigung aller Faktoren können wir ermitteln, welche Summe Ihnen zustehen könnte.
Gleiches gilt selbstverständlich, wenn Sie sich auf der Arbeitgeberseite befinden. Sie fragen sich, ob Sie einem Arbeitnehmer eine Abfindung zahlen müssen, und wenn ja, wie hoch diese sein soll? Die Antwort auf Ihre Fragen erhalten Sie in einem Beratungsgespräch mit unseren Arbeitsrechts-Experten, die sich Ihrer Probleme gern annehmen.
Rufen Sie uns an oder senden Sie eine E-Mail. Wir freuen uns auf Sie!
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