Rückgabe von Firmeneigentum FAQs

Ja, das tut weh. Haben Sie doch ein inniges Verhältnis zu ihrem Arbeitswerkzeug (Laptop usw.) aufgebaut und nun müssen Sie das Firmeneigentum zurückgeben. Was gilt es dabei zu beachten. Wir klären auf.

Wie ist die Rückgabe von Firmeneigentum nach Kündigung geregelt?

Grundsätzlich wird die Rückgabe von Firmeneigentum im Arbeitsvertrag geregelt. In Betracht kommen aber auch spezielle Bestimmungen in den „Anlagen des Arbeitsvertrages“, Betriebsvereinbarungen oder andere „Dienstanweisungen“.

Wie läuft nach der Kündigung die Rückgabe von Firmeneigentum ab?

Die oben genannten Vereinbarungen erhalten erfahrungsgemäß die Aufforderung zur Rückgabe von Firmeneigentum unmittelbar nach der Entlassung. Häufig ist zum Beispiel die Rückgabe des Laptops nach der Kündigung geregelt. Derartige Bestimmungen dürften in der Regel auch zulässig sein.

Ein Mitarbeiter gibt Firmeneigentum nicht zurück – Welche Folgen sind zu erwarten?

Der Arbeitgeber ist regelmäßig Eigentümer der entsprechenden Gegenstände. Er hat nach der Kündigung einen Herausgabeanspruch gegen den (ehemaligen) Arbeitnehmer, da dessen Recht zum Besitz dann weggefallen ist. Letzterer muss dann beispielsweise den Firmenlaptop zurückgeben. Anderenfalls droht eine Klage und schlimmstenfalls sogar die Zahlung von Schadensersatz.

Welche Besonderheiten gibt es bei Firmeneigentum und deren Rückgabe zu beachten?

Eine Besonderheit ergibt sich im Hinblick auf Dienst – PKWs. Wenn diese speziell für bestimmte Tätigkeiten ausgerüstet sind oder bestimmtes Material transportieren, können diese in der Regel sofort zurückverlangt werden. Anders gestaltet sich die gängige Konstellation, in der Dienstwagen reine PKWs sind. Zahlt der Arbeitnehmer hierfür die Steuer ist eine sofortige Rückforderung in der Regel nicht zulässig, ggf. kann der Arbeitnehmer sogar Schadensersatz verlangen.